Voraussetzungen
Sind Sie teilarbeitslos? Dann können Sie Arbeitslosengeld aus Deutschland erhalten, wenn:
- Ihre Entlassung nicht selbstverschuldet ist.
- Sie in den letzten zwei Jahren vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage gearbeitet haben und gegen Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei dieser Arbeit darf es sich nicht um einen Minijob gehandelt haben, dann sind Sie nämlich nicht versichert. Tage, an denen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, werden mitgezählt.
- Sie bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.