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Gesundheit

Kann ich medizinische Versorgung in Deutschland oder in den Niederlanden erhalten?

In welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, hängt davon ab, wo Sie sozialversichert sind.

Wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und als selbstständiger Unternehmer an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten, bleiben Sie in der Regel in Deutschland sozialversichert. Sie bleiben dann in Deutschland krankenversichert.

Lassen Sie sich jedoch als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden nieder, werden Sie möglicherweise in den Niederlanden sozialversichert. Sie müssen dann in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen.

Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird deutlich, wo Sie sozialversichert sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.

Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie als Selbstständiger in den Niederlanden arbeiten werden. Sie sind weiterhin bei Ihrer Krankenkasse eingetragen und können weiterhin medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch nehmen. Sie können keinen Krankenversicherungszuschlag aus den Niederlanden bekommen.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit in den Niederlanden eine niederländische Krankenversicherung abschließen. Der Grundleistungskatalog (basispakket) der Krankenversicherung deckt einen Großteil der regulären medizinischen Versorgung, wie zum Beispiel (Haus-)Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Hilfsmittel, ab. Sie können auch Anspruch auf niederländischen Krankenversicherungszuschlag haben.