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Krankenversicherung in den Niederlanden

Wenn Sie in Zukunft in den Niederlanden krankenversichert sind

Schließen Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Der gesetzliche Grundleistungskatalog, das so genannte „basispakket“, deckt die Kosten für einen Großteil der regulären medizinischen Versorgung, zum Beispiel die Betreuung durch den Hausarzt, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Hilfsmittel.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie schließen eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger ab. Den Antrag stellen Sie mit einem Formular des Krankenversicherungsträgers. Jeder Krankenversicherungsträger ist verpflichtet, Sie in die Krankenversicherung aufzunehmen (eine Aufnahmeverweigerung aufgrund höherer Risiken ist nicht möglich).

  • Wechseln Sie zur Website des SKGZ und lesen Sie, wie Sie eine Krankenversicherung abschließen.
  • Zur Übersicht der Krankenversicherungsträger
Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Versicherungspolice und eine Versicherungskarte. Mit der Versicherungskarte können Sie in den Niederlanden oder in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Sie zahlen Ihrem Krankenversicherungsträger den festen Zvw-Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz. Je nach Versicherungsträger kann der Beitrag unterschiedlich hoch sein. Im Jahr 2025 liegt der Beitrag im Durchschnitt bei 155,67 € pro Monat. Ihr Krankenversicherungsträger muss Ihnen auch eine S1-Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung können Sie zu Lasten der Niederlande medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen lassen. Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger kann die S1-Bescheinigung elektronisch an Ihre deutsche Krankenkasse senden. Wenn Sie sich in Deutschland noch nicht bei einer Krankenkasse eingetragen haben, kann Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger:  
  • Ihnen eine S1-Bescheinigung auf Papier ausstellen. Sie lassen sich dann später in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen und reichen die S1-Bescheinigung dort ein.
  • Ihr Krankenversicherungsträger kann Sie auch bitten, dass Sie sich zunächst in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen. Die Krankenkasse fordert die S1-Bescheinigung dann direkt bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger an. 
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahren für die S1-Bescheinigung.

Innerhalb welcher Frist muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Schließen Sie die Krankenversicherung so bald wie möglich ab, in jedem Fall innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Arbeitsaufnahme in den Niederlanden. Ihre Krankenversicherung beginnt dann ab Ihrem ersten Arbeitstag. Wenn Sie die Krankenversicherung nicht innerhalb von 4 Monaten abschließen, beginnt die Versicherung mit dem Datum der Antragstellung. Sie sind dann mindestens 4 Monate lang unversichert und müssen eventuell anfallende medizinische Kosten selbst zahlen. Dies gilt auch für Kosten, die Ihnen in Deutschland entstanden sind, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie doch in den Niederlanden versicherungspflichtig waren. Wenn Sie unversichert sind, erhalten Sie ein Schreiben vom CAK. Hierin steht, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Versäumen Sie dies, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.

Freiwillige Selbstbeteiligung

Bei einer zusätzlichen freiwilligen Selbstbeteiligung kann der Krankenversicherungsträger einen niedrigeren Beitrag für die Grundversicherung anbieten. Die freiwillige Selbstbeteiligung kann 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 € pro Jahr betragen. Der monatliche Beitrag für die Grundversicherung wird dann niedriger. Die freiwillige Selbstbeteiligung ist zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung. Gilt für eine Leistung nicht die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung, dann ist auch keine freiwillige Selbstbeteiligung fällig. Der Krankenversicherungsträger hat die Möglichkeit, bestimmte Anbieter der Gesundheitsversorgung oder bestimmte Anwendungen, Medikamente und Hilfsmittel von der Selbstbeteiligung auszuschließen. Jeder Krankenversicherungsträger kann hierzu andere Regelungen haben. 

Wenn Sie medizinische Versorgung in Deutschland bekommen und diese Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie in den Niederlanden keine Selbstbeteiligung zahlen. Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten dann nach den in Deutschland geltenden Voraussetzungen, Tarifen und Bestimmungen zur Selbstbeteiligung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger, ob es in Ihrer Situation sinnvoll ist, eine freiwillige Selbstbeteiligung zu wählen. Bitte beachten Sie: Sowohl die gesetzlich vorgeschriebene als auch die freiwillige zusätzliche Selbstbeteiligung gilt in den folgenden Situationen: 

  • wenn Sie medizinische Versorgung in den Niederlanden bekommen oder 
  • wenn Sie die Kosten der in Deutschland erhaltenen medizinischen Versorgung bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen.

Kann ich bei der Krankenkasse eingetragen bleiben?

Sind Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse eingetragen? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und teilen Sie mit, dass Sie sich in den Niederlanden versichern müssen. Die Krankenkasse kann Ihre Eintragung fortsetzen, wenn Sie die S1-Bescheinigung einreichen. Sie behalten dann die Krankenversicherungskarte, die Sie bereits von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Wenn Sie keine Krankenversicherungskarte (mehr) haben, verwenden Sie in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte, um sich bei Ihrer Krankenkasse oder einem Leistungserbringer auszuweisen.

Muss ich in den Niederlanden eine Zusatzversicherung abschließen?

Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie in den Niederlanden eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Versorgung oder Physiotherapie. Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).

Bitte beachten Sie: Eine niederländische Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen.

Wie werden mir die Kosten erstattet?

Das hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und wo Sie die Erstattung der Kosten beantragen.

1. Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrer deutschen Krankenkasse

Der Leistungserbringer rechnet die entstanden Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei einer Krankenhausaufnahme reicht das Krankenhaus die Rechnung direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie brauchen die Rechnung nicht erst selbst zu zahlen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie medizinische Leistungen in Deutschland erhalten haben und die Rechnung auch in Deutschland einreichen, brauchen Sie in den Niederlanden keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Dies gilt sowohl für die gesetzlich vorgeschriebene als auch für eine freiwillige zusätzliche Selbstbeteiligung.

2. Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger

Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande, solange Sie sich in einem EU-Land aufhalten. Sie können Rechnungen für medizinische Leistungen, die Sie in Deutschland in Anspruch nehmen, also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies vorher mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. (Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung.)

3. Sie nehmen medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch

Je nachdem, was für eine Versicherungspolice Sie haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Wenn Sie einen Leistungserbringer wählen, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat, zahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten direkt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Leistungserbringer, zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet.
  • Haben Sie eine Erstattungspolice („restitutiepolis“)? Dann können Sie den Leistungserbringer frei wählen. Sie zahlen die Rechnung eventuell erst selbst und reichen sie später bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer abgeschlossen hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen (ausgenommen Kosten für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung). Dies ist Ihre Selbstbeteiligung. Ihr Krankenversicherungsträger schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Wo sind meine Familienmitglieder versichert?

Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können über Ihre Versicherung mitversichert werden. Ob dies möglich ist, entscheidet Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung aufgrund der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Mitversicherung. Es ist daher wichtig, dass Sie die S1-Bescheinigung, die Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger Ihnen ausstellt, bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Ist ein Familienmitglied (Partner/-in, Kind) mitversichert, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK trägt Ihre mitversicherten Familienmitglieder ein. Über diese Eintragung werden Sie immer schriftlich informiert. Sie zahlen für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren einen Monatsbeitrag von 155,67 €. Das CAK sendet Ihnen eine Rechnung zu.

Ihren mitversicherten Familienmitgliedern werden sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für Hausarzt, Krankenhausbehandlungen und Medikamente erstattet. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Fordern Sie dann vorab die European Health Insurance Card (europäische Krankenversicherungskarte, EHIC) beim CAK an. Damit vermeiden Sie, dass Sie die Kosten erst selbst zahlen müssen.

Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:

  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat denselben Anspruch auf medizinische Versorgung wie Sie. Bitte beachten Sie: Sie können in den Niederlanden keine Kostenerstattung für Ihr Familienmitglied beantragen.
  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Bei Vorlage der EHIC hat Ihr Familienmitglied Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem niederländischen gesetzlichen Grundleistungskatalog. Die Kosten des niederländischen Leistungserbringers werden vom Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis bezahlt. Bitte beachten Sie: Sie können bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger keine Kostenerstattung für Ihr Familienmitglied beantragen.