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Einkommensteuererklärung in den Niederlanden

Wie mache ich eine Steuererklärung in den Niederlanden?

Online-Steuererklärung

Wenn Sie online eine Steuererklärung machen möchten, benötigen Sie einen DigiD oder einen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes.

Steuererklärung online mit DigiD

Haben Sie einen DigiD und können Sie Ihren DigiD benutzen? Machen Sie Ihre Steuererklärung dann mit Ihrem DigiD online. Melden Sie sich mit Ihrem DigiD auf „Mijn Belastingdienst“ an.

Bitte beachten Sie: Sie können Ihre Steuererklärung nur dann online machen, wenn Sie Ihren DigiD in den vergangenen 3 Jahren mindestens ein Mal benutzt haben. Wenn Sie einen steuerlichen Partner haben, gilt dies auch für Ihren Partner.

Steuererklärung mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes 

Wenn Sie keinen DigiD haben, können Sie die Steuererklärung online mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes machen. 

Steuererklärung auf Papier

Können oder wollen Sie Ihre Steuerklärung nicht online machen, können Sie sich auch ein gedrucktes Formular zusenden lassen. Sie fordern das so genannte C-Formular beim Steuertelefon Ausland an.

Einkommenserklärung zusenden

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft werden. In diesem Fall haben Sie die gleichen Steuervorteile (Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und abgabenfreies Vermögen) wie ein Einwohner der Niederlande. Hierzu müssen Sie neben Ihrer Steuererklärung auch eine so genannte Einkommenserklärung vorlegen. Haben Sie einen Partner? In bestimmten Situationen muss auch Ihr Partner eine Einkommenserklärung vorlegen.

Wie funktioniert das?

Verwenden Sie die Berechnungshilfen, die Sie in den Erläuterungen zu Ihrer Einkommensteuererklärung finden. Hiermit können Sie feststellen, ob Sie und/oder Ihr steuerlicher Partner als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft werden. Füllen Sie das Formular „Einkommenserklärung für qualifizierte ausländische Steuerpflichtige“ aus, drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und lassen Sie dieses von der Steuerbehörde Ihres Wohnlands unterschreiben. Die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung senden Sie an:

Belastingdienst/kantoor Buitenland
Postbus 2577
6401 DB Heerlen
Niederlande

Reichen Sie die Einkommenserklärung vorzugsweise gleichzeitig mit Ihrer Steuererklärung ein. Ist dies nicht möglich, reichen Sie dann auf jeden Fall Ihre Steuererklärung ein. Sie brauchen dann für die Abgabe Ihrer Steuererklärung keine Fristverlängerung zu beantragen. Reichen Sie die Einkommenserklärung unbedingt nach, da Sie ansonsten nicht als „beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer" betrachtet werden. Sie haben dann keinen Anspruch auf dieselben Abzugsposten und Steuerfreibeträge wie ein Einwohner der Niederlande und werden als ausländischer Steuerpflichtiger betrachtet.

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