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15.000 Euro-Regelung

Was beinhaltet die 15.000 Euro-Regelung?

Für die Steuer ist wichtig, wie hoch der Gesamtbetrag Ihrer Sozialversicherungsrente, Leibrente und anderen Sozialleistungen ist, die Sie aus den Niederlanden bekommen:

  • Erhalten Sie pro Jahr insgesamt mehr als 15.000 €? Dann werden die Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen, die Sie aus den Niederlanden erhalten, in den Niederlanden besteuert.
  • Erhalten Sie insgesamt 15.000 € oder weniger? Dann werden die Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen, die Sie aus den Niederlanden erhalten, in Deutschland besteuert.

Bitte beachten Sie: Niederländische Versorgungsbezüge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Sozialversicherungsleistungen zählen bei der Berechnung des Gesamtbetrags nicht mit.

Sie können den Belastingdienst prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung von der niederländischen Lohnsteuer haben. Verwenden Sie hierfür das Formular „Aanvraag vrijstelling van loonheffing“.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.

Beispiel 1

Sie beziehen aus den Niederlanden eine AOW-Leistung in Höhe von 8000 € und eine Betriebsrente von 4.500 €. Zusammengezählt ergibt dies einen Betrag von 12.500 €. Sie erhalten somit nicht mehr als 15.000 € an Pensionen, Renten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre AOW-Leistung und Ihre Betriebsrente in Deutschland besteuert werden.

Beispiel 2

Sie beziehen aus den Niederlanden eine AOW-Leistung in Höhe von 8.000 €, eine Betriebsrente von 6.000 € sowie eine Leibrente von 1.200 €. Zusammengezählt ergibt dies einen Betrag von 15.200 €. Sie erhalten somit über 15.000 € an Pensionen, Renten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre AOW-Leistung, Ihre Betriebsrente und die Leibrente in den Niederlanden besteuert werden.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.

Beispiel 1

Sie beziehen aus den Niederlanden ledigilch eine Hinterbliebenenleistung in Höhe von 12.000 €. Sie erhalten somit nicht mehr als 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenenleistung in Deutschland besteuert wird.

Beispiel 2

Sie beziehen aus den Niederlanden eine Hinterbliebenenleistung in Höhe von 12.000 € und eine Leibrente von 4000 €. Somit erhalten Sie über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenenleistung und die Leibrente in den Niederlanden besteuert werden.

Beispiel 3

Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit und beziehen aus den Niederlanden eine Pension für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Höhe von 16.000 € und eine Leibrente von 3.000 €. Die Pension für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird bei der Berechnung des Grenzbetrages von 15.000 € nicht mitgezählt. Sie erhalten somit nicht über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Daher wird Ihre Leibrente in Deutschland besteuert. Da Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, versteuern Sie Ihre niederländische Pension für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den Niederlanden.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.

Beispiel 1

Sie bekommen vom UWV eine niederländische ZW-Leistung (Krankengeld) in Höhe von 14.000 €. Sie erhalten keine anderen Leistungen aus den Niederlanden und somit nicht mehr als 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre ZW-Leistung in Deutschland besteuert wird.

 

Beispiel 2

Sie bekommen vom UWV eine WIA-Leistung in Höhe von 20.000 €. Sie erhalten keine anderen Leistungen aus den Niederlanden und somit nicht mehr als 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihre WIA-Leistung in den Niederlanden besteuert wird.

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