Kinderbetreuungszuschlag
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie in den Niederlanden:
- arbeiten
- studieren oder eine Ausbildung machen
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss auch Ihr Zuschlagspartner alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wie viel Kinderbetreuungszuschlag kann ich erhalten?
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Wie beantrage ich Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- DigiD beantragen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten Steuertelefon Ausland Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.