Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Zusammentreffen von Ansprüchen

Bekomme ich Familienleistung aus zwei Ländern?

Mein Kind hat noch einen anderen Versorger

Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Familienleistung haben. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum die volle Familienleistung aus zwei Ländern.

Aus welchem Land erhalte ich Familienleistungen?

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und die Familienkasse in Deutschland prüfen, ob Sie Anspruch auf Familienleistung haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Betrag der Familienleistung aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als die Familienleistung aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land den Unterschiedsbetrag. Auf diese Weise wird Ihnen immer die höchste Familienleistung gezahlt.

Der andere Elternteil oder Versorger ist mein Partner

Wo Sie Anspruch auf Familienleistung haben, hängt von der Situation Ihres Partners ab.

1. Mein Partner arbeitet in den Niederlanden oder bezieht Krankengeld oder Arbeitslosengeld aus den Niederlanden.

Sie erhalten die volle niederländische Familienleistung. Die SVB zahlt diese pro Quartal aus. Sie erhalten nur deutsche Familienleistung, wenn der Gesamtbetrag höher als die Summe der Familienleistungen (Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag) aus den Niederlanden ist. Die Familienkasse zahlt dann den Unterschiedsbetrag.

2. Mein Partner arbeitet nicht.

Sie erhalten die volle niederländische Familienleistung. Die SVB zahlt diese pro Quartal aus. Sie erhalten nur deutsche Familienleistung, wenn der Gesamtbetrag höher als die Summe der Familienleistungen (Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag) aus den Niederlanden ist. Die Familienkasse zahlt dann den Unterschiedsbetrag.

3. Mein Partner arbeitet in Deutschland.
Sie erhalten die volle deutsche Familienleistung. Die Familienkasse zahlt diese monatlich aus.

4. Die Situation meines Partners ist anders.

Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrem Kindergeldträger auf. Dort erhalten Sie weitere Informationen über Ihre Familienleistung.