Krankenversicherung
Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind weiterhin in Deutschland krankenversichert.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche und eine private Versicherung. Liegt Ihr Einkommen über 6.150,00 €, können Sie wählen, ob Sie eine Privatversicherung abschließen oder ob Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern möchten.
Gesetzliche Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung
Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Waren Sie früher schon einmal in Deutschland pflichtversichert? Dann können Sie bei Bezug einer gesetzlichen deutschen Rente eventuell in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden. Da Sie jedoch arbeiten, können Sie möglicherweise nicht in der KVdR versichert bleiben oder werden. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob eine Versicherung in der KVdR für Sie möglich ist.
Privatversicherung
Ist eine gesetzliche oder freiwillige Versicherung nicht möglich, können Sie eine Privatversicherung abschließen. Wenden Sie sich hierzu an eine Krankenversicherung. Die Deckung wählen Sie selbst. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.