Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kostenerstattung

Wie werden meine Krankheitskosten erstattet?

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Zusatzversicherung in Deutschland

Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie sich zusätzlich versichern. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten nur die Vergütungen aus der Zusatzversicherung in dem Land, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ihre Versicherung bei der Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in den Niederlanden kann erstattet werden

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden eine unmittelbar erforderliche Behandlung? Legen Sie dann dem Leistungserbringer in den Niederlanden Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor.

  • Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung schicken. Sie bezahlen und schicken die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Zilveren Kruis erstattet Ihnen die Kosten und verrechnet diese mit Ihrer Krankenkasse.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung schicken. Sie bezahlen und schicken die Rechnung an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung entweder nach dem niederländischen oder nach dem deutschen Tarif erstatten. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, die die deutsche Versicherung deckt, und Sie Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

Ich bin privat versichert

Welche Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung.