Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kinder

Bekomme ich Familienleistungen aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Kann ich für meine Kinder Familienleistung bekommen?

Sie wohnen in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen. In den Niederlanden gibt es verschiedene Familienleistungen: Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag. In Deutschland gibt es das Kindergeld.

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.

Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Elterngeld. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.

Erhalte ich Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Sie sind dann in den Niederlanden sozialversichert und können niederländisches Kindergeld erhalten.

Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in Deutschland sozialversichert bleiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland erwerbstätig werden. Sie können dann Kindergeld aus Deutschland erhalten.

Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?

Sie können Kinderbetreuungszuschlag für Kinder erhalten, die noch keine weiterführende Schule besuchen und in einer registrierten Kinderbetreuungsstätte betreut werden. Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner arbeiten, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder einen Einbürgerungskurs absolvieren. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden

Erhalte ich kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?

Wenn Sie nach Ihrem Umzug Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden haben, können Sie auch kindgebundenes Budget erhalten.

Weitere Informationen zum kindgebunden Budget aus den Niederlanden

Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.

Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen

Kann ich noch andere Leistungen für Familien erhalten?

Nach Ihrem Umzug können Sie keine anderen Leistungen für Familien mehr erhalten.

Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien

Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie weiterhin in Deutschland. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann weiterhin in Deutschland sozialversichert und können Kindergeld aus Deutschland erhalten.

Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden erwerbstätig werden. Sie haben dann Anspruch auf niederländisches Kindergeld.

Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?

Sie können Kinderbetreuungszuschlag für Kinder erhalten, die noch keine weiterführende Schule besuchen und in einer registrierten Kinderbetreuungsstätte betreut werden. Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner arbeiten, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder einen Einbürgerungskurs absolvieren. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden

Habe ich Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?

Sie erhalten nach Ihrem Umzug weiterhin deutsches Kindergeld. Sie haben keinen Anspruch auf kindgebundenes Budget.

Weitere Informationen zum kindgebunden Budget aus den Niederlanden

Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.

Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen

Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?

Da Sie Kindergeld aus Deutschland erhalten können, haben Sie nach Ihrem Umzug möglicherweise auch Anspruch auf Elterngeld aus Deutschland. Sie können jedoch keinen Kinderzuschlag erhalten.

Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien

Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland beziehen. Sie können deutsches Kindergeld erhalten.

Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten? Je nachdem, welche Art von Leistung oder Rente Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland beziehen, können Sie (auch) Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden haben. Möglicherweise erhalten Sie ausschließlich Kindergeld aus den Niederlanden. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie neben dem niederländischen Kindergeld Anspruch auf deutsches Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags haben.

Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?

Nutzen Sie eine kostenpflichtige Kinderbetreuungseinrichtung? Sie und Ihr eventueller Zuschlagspartner können Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden

Habe ich Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?

Sie haben nach Ihrem Umzug keinen Anspruch auf niederländisches Kindergeld. Deshalb können Sie auch kein kindgebundenes Budget erhalten.

Weitere Informationen zum kindgebundenen Budget aus den Niederlanden

Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Kindergeld aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen.

Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen

Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?

Sie können kein Elterngeld aus Deutschland erhalten, weil Sie nicht erwerbstätig sind. Haben Sie einen Partner und arbeitet Ihr Partner in Deutschland? Möglicherweise hat Ihr Partner Anspruch auf Elterngeld. Sie können keinen Kinderzuschlag erhalten, weil Sie nicht mehr in Deutschland wohnen.

Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien

Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden. Sie erhalten keine Sozialleistung, Rente oder Pension aus Deutschland. Sie sind dann in den Niederlanden sozialversichert und können niederländisches Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie arbeiten, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder einen Einbürgerungskurs absolvieren. Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann gilt dies auch für Ihren Zuschlagspartner. Wenn Sie oder Ihr Zuschlagspartner keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden

Habe ich Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?

Sie können nach Ihrem Umzug Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Deshalb können Sie auch Anspruch auf kindgebundenes Budget haben.

Weitere Informationen zum kindgebundenen Budget aus den Niederlanden

Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.

Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen

Kann ich noch andere Leistungen für Familien erhalten?

Nach Ihrem Umzug können Sie keine anderen Leistungen für Familien mehr erhalten.

Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien

Das Großziehen von Kindern kostet Geld. Es fallen Kosten für Essen, Trinken, Kleidung, Schule, Hobbies und Kinderbetreuung an. Dem Staat ist es wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, Kinder großzuziehen, und dass es den Kindern gut geht. Deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.

Familienleistungen

Versorgen Sie ein Kind? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf Familienleistungen. Familienleistungen sind Sach- oder Geldleistungen, die zum Ausgleich von Familienlasten bestimmt sind. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland bietet der Staat gesetzliche Regelungen für Familienleistungen. In Deutschland gibt es das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Elterngeld. In den Niederlanden zählen das Kindergeld (AKW), das kindgebundene Budget und der Kinderbetreuungszuschlag zu den Familienleistungen.

Kindergeld

Das Kindergeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Erziehung und Versorgung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In Deutschland kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. Ob Sie Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Kindgebundenes Budget

Das kindgebundene Budget ist ein Zuschuss zu den Kosten für die Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bekommen Sie niederländisches Kindergeld? Und ist Ihr Einkommen nicht zu hoch? Dann bekommen Sie auch kindgebundenes Budget aus den Niederlanden.

Kinderbetreuungszuschlag

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Haben Sie ein Kind, das noch keine weiterführende Schule besucht? Und besucht dieses Kind eine registrierte Kinderbetreuungsstätte? Dann haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden.

Zusammentreffen von Ansprüchen

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.

Andere Leistungen für Familien

Nach Ihrem Umzug können Sie keine anderen Leistungen für Familien mehr erhalten.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande können Sie Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld aus Deutschland. Wenn Sie vor Ihrem Umzug deutsches Kindergeld erhielten, müssen Sie die Zahlung einstellen lassen.

Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie arbeiten, studieren, eine Ausbildung machen, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder einen Einbürgerungskurs absolvieren. Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann gilt dies auch für Ihren Zuschlagspartner.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden

Habe ich Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?

Wenn Sie nach Ihrem Umzug Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden haben, können Sie auch kindgebundenes Budget erhalten.

Weitere Informationen zum kindgebundenen Budget aus den Niederlanden

Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen.

Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen

Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?

Nach Ihrem Umzug haben Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für Familien.

Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien

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