Kindergeld
Bekomme ich Kindergeld?
Sie wohnen in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Durch den Umzug kann sich Ihr Kindergeldanspruch ändern. Dies hängt von der Situation nach Ihrem Umzug ab.
Wenn Sie zum Beispiel weiterhin in Deutschland arbeiten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Werden Sie in den Niederlanden erwerbstätig? Dann können Sie Kindergeld aus den Niederlanden erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie nach Ihrem Umzug Kindergeld erhalten? Dann benötigen wir weitere Angaben.
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten
Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Sie sind dann in den Niederlanden sozialversichert und haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld aus Deutschland.
Wenn Sie niederländisches Kindergeld erhalten können
Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in Deutschland sozialversichert. Sie können dann weiterhin Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Sie erhalten weiterhin Kindergeld aus Deutschland
Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie weiterhin in Deutschland. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann weiterhin in Deutschland sozialversichert und erhalten weiterhin Kindergeld aus Deutschland.
Wenn Sie weiterhin deutsches Kindergeld erhalten
Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann kein Kindergeld aus Deutschland, dafür aber Kindergeld aus den Niederlanden erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Sie können deutsches Kindergeld erhalten
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande beziehen Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie können deutsches Kindergeld erhalten.
Wenn Sie deutsches Kindergeld erhalten können
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden beziehen
Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten? Je nachdem, welche Art von Leistung oder Rente Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland beziehen, können Sie (auch) Kindergeld aus den Niederlanden erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland beziehen? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten. In den Niederlanden gelten andere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die Beträge des Kindergelds sind anders als in Deutschland.
Was muss ich regeln?
Wenn Sie vor Ihrem Umzug Anspruch auf niederländisches Kindergeld haben, kann dieses nach Ihrem Umzug weitergezahlt werden. Melden Sie Ihren Umzug der Sociale Verzekeringsbank (SVB) innerhalb von 4 Wochen.
Wenn Sie noch kein Kindergeld erhalten, können Sie dieses bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) beantragen. Sie können das Kindergeld mit Ihrem DigiD online beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen ein Antragsformular zu.
- Umzug bei der SVB melden Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Niederländisches Kindergeld bei der SVB beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kindergeld?
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 286,45 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 347,83 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 409,21 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung benötigt oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung außer Haus wohnt.
Gibt es noch einen anderen Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner)? Möglicherweise kann dieser Elternteil oder Versorger auch Kindergeld erhalten, zum Beispiel aus Deutschland. Ihre Familie erhält dann doch Kindergeld aus zwei Ländern. Die Zahlung aus dem einen Land kann manchmal aus dem anderen Land aufgestockt werden.
Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie wohnen dann in den Niederlanden in einem Zimmer oder in einer Wohnung. Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Sie sind dann nach dem niederländischen Allgemeinen Kindergeldgesetz (AKW) versichert.
Bin ich in den Volksversicherungen versichert?
Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.
Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten. In den Niederlanden gelten andere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die Beträge des Kindergelds sind anders als in Deutschland.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kindergeld?
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.
Wie beantrage ich in den Niederlanden Kindergeld?
Sie stellen den Antrag auf niederländisches Kindergeld bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Sie können das Kindergeld mit Ihrem DigiD online beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen ein Antragsformular zu.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 286,45 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 347,83 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 409,21 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung benötigt oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung außer Haus wohnt.
Kann ich Kindergeld aus Deutschland erhalten?
Sie haben keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld. Wenn Sie dennoch deutsches Kindergeld erhalten, informieren Sie die Familienkasse über Ihren Umzug in die Niederlande. Die Zahlung wird dann beendet.
Gibt es noch einen anderen Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner)? Möglicherweise kann dieser Elternteil oder Versorger auch Kindergeld erhalten, zum Beispiel aus Deutschland. Ihre Familie erhält dann doch Kindergeld aus zwei Ländern. Die Zahlung aus dem einen Land kann manchmal aus dem anderen Land aufgestockt werden.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Sie sind in den Niederlanden nicht nach dem Allgemeinen Kindergeldgesetz (AKW) versichert. Haben Sie ein Kind? Dann bekommen Sie kein Kindergeld aus den Niederlanden. Dies ändert sich, wenn Sie in den Niederlanden erwerbstätig werden.
Gibt es noch einen anderen Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner)? Möglicherweise kann dieser Elternteil oder Versorger wohl niederländisches und/oder deutsches Kindergeld erhalten. Dies hängt von der Situation Ihres Partners ab.
Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen
Werden Sie neben Ihrem Studium auch in den Niederlanden arbeiten? Oder werden Sie ein Praktikum in den Niederlanden machen, für das Sie als Vergütung mindestens das für Sie geltende niederländische Mindestentgelt erhalten? In diesem Fall werden Sie in den Niederlanden sozialversichert und haben auch einen Kindergeldanspruch. Wenn Sie ein Kind haben, können Sie den Kindergeldantrag bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) stellen.
- Weitere Informationen zum niederländischen Mindestentgelt Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zum niederländischen Kindergeld Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie Kindergeld aus Deutschland erhalten, müssen Sie die Zahlung beenden lassen. Teilen Sie der Familienkasse mit, dass Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen.
Bitte beachten Sie: Falls Ihre Eltern deutsches Kindergeld für Sie bekommen, informieren Sie die Familienkasse darüber, dass Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen.
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten. In den Niederlanden gelten andere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die Beträge des Kindergelds sind anders als in Deutschland.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kindergeld?
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.
Wie beantrage ich in den Niederlanden Kindergeld?
Sie stellen den Antrag auf niederländisches Kindergeld bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Sie können das Kindergeld mit Ihrem DigiD online beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen ein Antragsformular zu.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 286,45 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 347,83 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 409,21 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung benötigt oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung außer Haus wohnt.
Gibt es noch einen anderen Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner)? Möglicherweise kann dieser Elternteil oder Versorger auch Kindergeld erhalten, zum Beispiel aus Deutschland. Ihre Familie erhält dann doch Kindergeld aus zwei Ländern. Die Zahlung aus dem einen Land kann manchmal aus dem anderen Land aufgestockt werden.
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