Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Renten- und Leistungsbezüge

Habe ich Anspruch auf Leistungen und Rente?

Wer arbeitet, hat ein Einkommen. Aber was geschieht, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, weil Sie zum Beispiel erkranken, arbeitslos oder erwerbsgemindert werden? Und was geschieht im Falle Ihres Todes oder wenn Sie in Rente gehen? Dann gibt es Regelungen, die dafür sorgen, dass Sie oder Ihre Hinterbliebenen ein Ersatzeinkommen erhalten.

Wie sieht dies in meinem Fall aus?

Bestimmte Leistungen erhalten Sie möglicherweise aus beiden Ländern. Dies gilt jedoch nicht für alle Leistungen. Um sicher zu wissen, aus welchem Land Sie eine Pension, Rente oder Sozialleistung bekommen, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden arbeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Vielleicht arbeiten Sie auch als Selbstständiger oder Beamter. Grundsätzlich sind Sie dann in den Niederlanden sozialversichert. Welche Ansprüche sich aus dieser Sozialversicherung ergeben, richtet sich nach der Art Ihrer Arbeit und Ihrem Alter. Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter? Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht oder nicht?

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Leistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert und im Krankheitsfall wird Ihr Arbeitsentgelt eine Zeit lang weitergezahlt.

Für diese Versicherungen behält Ihr Arbeitgeber oder die Behörde, bei der Sie arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

Ich bin selbstständig tätig

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann bauen Sie in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nur nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.

Für diese Versicherungen müssen Sie selbst Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Einkommen zahlen. Zu diesem Zweck machen Sie eine Steuererklärung beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt). Danach erhalten Sie einen Steuerbescheid über die Beiträge, die Sie dem Belastingdienst zahlen müssen.

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland arbeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Vielleicht arbeiten Sie auch als Selbstständiger oder Beamter. Grundsätzlich sind Sie dann in Deutschland sozialversichert. Welche Ansprüche sich aus dieser Sozialversicherung ergeben, richtet sich nach der Art Ihrer Arbeit. Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter?

Ich bin Arbeitnehmer

Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

Ich bin selbstständig tätig

Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind, hängt davon ab, welchen Beruf Sie als Selbstständiger ausüben. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie darüber informieren, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie eine Altersrente in Deutschland auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.  

Ich bin Beamter

Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersversorgung auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Dienstherr finanziert diese Versorgungsansprüche in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus Deutschland. Ob Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs noch weitere Ansprüche erwerben, richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Ich erhalte Arbeitslosengeld

Sie beziehen Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Sie können diese Leistung nach Ihrem Umzug höchstens 3 Monate lang weiter erhalten. In diesem Zeitraum sind Sie in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen eine Altersrente in Deutschland auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Wenn Ihre Leistung nach 3 Monaten endet, sind Sie in Deutschland nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland keine Altersrente auf und keine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.  

Ich erhalte Krankengeld oder Verletztengeld

Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. 

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente

Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft (BG)? Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Sie bauen eine Altersrente in Deutschland auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Für diese Versicherungen behält die DRV oder die BG Beiträge von Ihrer Leistung ein.

Bitte beachten Sie: Sie sind in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherungen müssen Sie dem Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) einkommensabhängige Beiträge zahlen. Sie können bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.  

Ich erhalte eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Beziehen Sie eine deutsche Alters- oder Hinterbliebenenrente? Sie sind in Deutschland nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert.

Bitte beachten Sie: Abhängig von Ihrem Alter sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben, sind Sie nach dem AOW und dem Anw versichert. Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht haben, sind Sie nach dem Anw versichert. Für diese Versicherung müssen Sie dem Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) einkommensabhängige Beiträge zahlen. Sie können bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.  

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden und sind deshalb dort sozialversichert. Ob Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs noch weitere Ansprüche erwerben, richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Ich erhalte eine ZW-Leistung (Krankengeld)

Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherungen behält das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer Leistung ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA), eine Hinterbliebenenleistung (Anw) oder eine vorgezogene Rente oder Pension

Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für die AOW- und Anw-Versicherung behält das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen), die Sociale Verzekeringsbank (SVB) oder Ihr betrieblicher Versorgungsträger Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer Rente, Pension oder Sozialleistung ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

Ich erhalte eine AOW-Leistung

Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Sie sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherung behält die Sociale Verzekeringsbank (SVB) Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer AOW-Leistung ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Im Laufe Ihres Lebens können Situationen eintreten, in denen Sie oder Ihnen nahestehende Personen plötzlich weniger finanzielle Mittel haben. Sie haben zum Beispiel eine Arbeitsstelle und werden arbeitsunfähig. Oder Ihnen wird gekündigt. Und was passiert, wenn Ihnen etwas zustößt? Oder wenn Sie nach leinem langen Arbeitsleben in Rente gehen möchten? Wie kann Ihr Einkommensausfall dann ausgeglichen werden? Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie wohnen dann in den Niederlanden in einer Wohnung oder einem Zimmer. Auf welche Leistungen haben Sie oder Ihre Hinterbliebenen Anspruch, wenn Sie krank oder arbeitslos werden oder wenn Ihnen etwas zustößt? Wo bauen Sie Rentenansprüche auf? 

Krank oder arbeitslos

Solange Sie nicht als Arbeitnehmer arbeiten, sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert.

Rente/Pension

Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann in den Niederlanden Rentenansprüche nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW) auf. Sind Sie nicht in den Volksversicherungen versichert? Dann bauen Sie keine Altersrentenansprüche auf; auch nicht in Deutschland, weil Sie dort nicht arbeiten.

Todesfall

Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann Rentenansprüche nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) auf. Sind Sie nicht in den Volksversicherungen versichert? Dann bauen Sie keine Ansprüche für die Hinterbliebenenrente auf; auch nicht in Deutschland, weil Sie dort nicht arbeiten.

In welchem Land bin ich sozialversichert? 

Sie ziehen von Deutschland aus in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie nicht und Sie erhalten auch keine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie sind nicht in die Niederlande gezogen, um dort zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. In dieser Situation sind Sie in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann Renten- oder Leistungsansprüche auf.

Da Sie nicht arbeiten, sind Sie in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Für welche sonstigen Leistungen Sie in den Niederlanden versichert sind, richtet sich nach Ihrem Alter. Haben Sie das AOW-Eintrittsalter schon erreicht oder nicht?

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann bauen Sie in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Sie brauchen für die AOW- und/oder Anw-Versicherung keine Beiträge zu entrichten, da Sie weder eine Sozialleistung, Rente oder Pension noch ein Arbeitsentgelt beziehen.

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