Todesfall
Ansprüche im Sterbefall
Sie wohnen in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Im Falle Ihres Todes ist es gut zu wissen, dass Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenleistung erhalten können und damit weiterhin ein Grundeinkommen beziehen.
Aus welchem Land eine Hinterbliebenenleistung gezahlt werden kann, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.
Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert. Ihr Ehepartner kann dann eine Hinterbliebenenleistung aus Deutschland bekommen.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Ihre Hinterbliebenen eine Leistung bekommen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen.
Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann werden Sie möglicherweise in den Niederlanden sozialversichert. Ihr Partner und/oder Ihre Kinder können dann eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Ihre Hinterbliebenen eine Leistung bekommen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus Deutschland erhalten, erwerben Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs womöglich weitere Ansprüche in Deutschland. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten
Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, können Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs weitere Ansprüche in Deutschland erwerben. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?
Möglicherweise hat Ihr Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Hinterbliebenenleistung bei der SVB beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine zusätzliche Leistung?
Erhalten Sie eine vorgezogene Rente oder Pension? Oder haben Sie früher über Ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente aufgebaut? Diese Rente kann im Falle Ihres Todes eventuell in eine ergänzende Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Einen entsprechenden Antrag können Ihre Hinterbliebenen bei dem betrieblichen Versorgungsträger (Pensionskasse oder Versicherung) stellen.
- Weitere Erläuterungen zur Partnerpension in den Niederlanden (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Übersicht Pensionskassen in den Niederlanden (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erhalten meine Hinterbliebenen nach meinem Tod eine Leistung aus Deutschland?
Wenn Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben und seinerzeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, kann Ihr Ehepartner eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten. Wenn Ihr Ehepartner einen Antrag auf niederländische Hinterbliebenenleistung (Anw) bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) stellt, beantragt die SVB auch die Hinterbliebenenrente in Deutschland. Zu diesem Zweck muss Ihr(e) Hinterbliebene(r) im Anw-Antrag unbedingt angeben, dass Sie früher in Deutschland gearbeitet haben.
Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie wohnen dann in den Niederlanden in einem Zimmer oder in einer Wohnung. Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Sie sind dann nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.
Bin ich in den Volksversicherungen versichert?
Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.
Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.
Können meine Hinterbliebenen eine Leistung bekommen?
Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Können meine Hinterbliebenen eine Leistung bekommen?
Sie sind in den Niederlanden nicht sozialversichert. Wenn Ihnen etwas zustößt, können Ihre Hinterbliebenen keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Dies ändert sich, wenn Sie in den Niederlanden erwerbstätig werden.
Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen
Werden Sie neben Ihrem Studium auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?
Möglicherweise hat Ihr Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Hinterbliebenenleistung bei der SVB beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erhalten meine Hinterbliebenen nach meinem Tod eine Leistung aus Deutschland?
Wenn Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben und seinerzeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, kann Ihr Ehepartner eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten. Wenn Ihr Ehepartner einen Antrag auf niederländische Hinterbliebenenleistung (Anw) bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) stellt, beantragt die SVB auch die Hinterbliebenenrente in Deutschland. Zu diesem Zweck muss Ihr(e) Hinterbliebene(r) im Anw-Antrag unbedingt angeben, dass Sie früher in Deutschland gearbeitet haben.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation