Krank oder arbeitslos
Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?
Sie wohnen in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Können Sie Ihre Arbeit wegen Krankheit oder Erwerbsminderung nicht mehr verrichten? Oder verlieren Sie Ihre Stelle und sind arbeitslos? Dann ist es gut zu wissen, dass Sie eine Sozialleistung und damit ein Grundeinkommen erhalten können.
Ob Sie eine Sozialleistung erhalten und aus welchem Land diese gezahlt wird, richtet sich nach Ihrer Situation.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.
Wenn Sie krank oder arbeitslos werden
Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert und können Sozialleistungen aus Deutschland bekommen.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Sozialleistungen erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit zahlen.
Wenn Sie krank oder arbeitslos werden
Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Sozialleistungen aus den Niederlanden erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Sozialleistungen erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten, erwerben Sie in Deutschland womöglich weitere Ansprüche. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.
Wenn Sie krank oder arbeitslos werden
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten
Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, erwerben Sie aufgrund des Leistungsbezugs möglicherweise weitere Ansprüche in den Niederlanden. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank werde?
Ich beziehe eine ZW-Leistung (Krankengeld)
Sie sind krank und erhalten bereits eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Melden Sie dem UWV Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird die ZW-Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder die Leistungshöchstdauer erreicht wurde.
Sind Sie seit fast einem Jahr krank? Dann prüft das UWV, ob Ihre Leistung beendet wird oder ein weiteres Jahr gezahlt werden kann. Erhalten Sie weiterhin Ihre Leistung und entscheidet das UWV, dass Sie nach zwei Jahren noch immer krank sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung nach dem WIA.
- Melden Sie Ihren Umzug beim UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Fast ein Jahr krank (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ende der ZW-Leistung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA)
Sie sind erwerbsgemindert und bekommen bereits eine WAO- oder WIA-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Melden Sie dem UWV Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird die WAO- oder WIA-Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.
- Melden Sie Ihren Umzug beim UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ende der WIA-Leistung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ende der WAO-Leistung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich erhalte eine Hinterbliebenenleistung, eine vorgezogene Rente oder Pension oder eine AOW-Leistung
Sie erhalten eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung oder AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) oder eine vorgezogene Rente oder Pension von einem betrieblichen Versorgungsträger. Melden Sie der SVB oder Ihrem betrieblichen Versorgungsträger Ihren Umzug in die Niederlande. Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie krank oder erwerbsgemindert werden, erhalten Sie somit keine Leistung aus den Niederlanden.
Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?
Ich erhalte beziehe eine ZW-Leistung (Krankengeld)
Sie erhalten eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Melden Sie dem UWV Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird die ZW-Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder die Leistungshöchstdauer erreicht wurde.
Nach Ihrem Umzug bleiben Sie in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie wieder gesund werden und keinen Arbeitsvertrag mehr haben, sind Sie arbeitslos. Sie können in den Niederlanden eine Arbeitslosenleistung erhalten. Die Arbeitslosenleistung beantragen Sie beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen).
- Melden Sie Ihren Umzug beim UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur WW-Leistung des UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- WW-Leistung beantragen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA)
Sie sind erwerbsgemindert und erhalten eine WAO- oder WIA-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Melden Sie dem UWV Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird die WAO- oder WIA-Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.
In dem Zeitraum vor Ihrem Umzug sind Sie in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie wieder gesund werden und keinen Arbeitsvertrag mehr haben, sind Sie arbeitslos. Sie können in den Niederlanden keine Arbeitslosenleistung erhalten.
- Melden Sie Ihren Umzug beim UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Wann erhalten Sie eine WW-Leistung vom UWV? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich erhalte eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung oder eine vorgezogene Rente oder Pension
Sie erhalten eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) oder eine vorgezogene Rente oder Pension von einem betrieblichen Versorgungsträger. Melden Sie der SVB oder Ihrem betrieblichen Versorgungsträger Ihren Umzug in die Niederlande.
Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Sie können in den Niederlanden nur eine Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie mindestens 26 Wochen als Arbeitnehmer gearbeitet haben.
- Melden Sie Ihren Umzug bei der SVB Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Wann erhalten Sie eine WW-Leistung vom UWV? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich erhalte eine AOW-Leistung
Sie beziehen eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Melden Sie der SVB Ihren Umzug in die Niederlande.
Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert und können keine Arbeitslosenleistung erhalten. Dies gilt auch, wenn Sie in den Niederlanden als Arbeitnehmer tätig werden. Sie können in den Niederlanden nur eine Arbeitslosenleistung erhalten, solange Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben.
Was geschieht, wenn ich keine ZW-Leistung (Krankengeld) oder Arbeitslosenleistung (WW) erhalten kann?
Können Sie Ihren Lebensunterhalt von Ihrem Einkommen nicht bestreiten? Dann können Sie in den Niederlanden Sozialhilfe beantragen.
Sie sind nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Dies ändert sich, wenn Sie in den Niederlanden erwerbstätig werden.
Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen
Mit einem Studentenjob haben Sie die gleichen Sozialversicherungsansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn Sie krank werden, melden Sie sich nach den Vorschriften Ihres Arbeitgebers krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn weiter, bis Ihr Arbeitsvertrag abläuft. Sind Sie danach noch immer krank, erhalten Sie vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine ZW-Leistung. Verlieren Sie Ihren Studentenjob? Dann können Sie beim UWV eine Arbeitslosenleistung beantragen. Die Antragstellung ist nur sinnvoll, wenn Sie mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Auch müssen Sie sich in den Niederlanden arbeitssuchend melden. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV.
- Weitere Informationen zur ZW-Leistung des UWV Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur WW-Leistung des UWV Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in den Niederlanden absolvieren, wird dieses Praktikum möglicherweise mit einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen. Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt wie zum Beispiel das Mindestentgelt? Dann haben Sie dieselben Ansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn Sie kein normales Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie nur gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Können Sie Ihr Praktikum aufgrund von Krankheit nicht ausüben, erhalten Sie eine ZW-Leistung vom UWV.
Kann ich Krankengeld oder eine Arbeitslosenleistung bekommen?
Sie sind nach Ihrem Umzug in den Niederlanden sozialversichert. Sie arbeiten jedoch nicht als Arbeitnehmer in den Niederlanden und sind daher nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
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