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Krankenversicherung

Muss ich in Deutschland oder in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen?

Wie regele ich meine Krankenversicherung?

Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse, Ihre Privatversicherung oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, ist von der persönlichen Situation nach Ihrem Umzug abhängig.  

Wenn Sie arbeiten

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.

  • Arbeiten Sie ausschließlich in Deutschland? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in den Niederlanden.
    • Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie weniger als 25 % Ihrer Arbeitszeit in den Niederlanden tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
    • Üben Sie zum Beispiel in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus und in den Niederlanden eine Arbeitnehmertätigkeit? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen. Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.

Wenn Sie nicht arbeiten, sondern eine Rente, Pension oder Sozialleistung beziehen

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten. 

  • Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Sie erhalten sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie bekommen zum Beispiel eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen? Dann benötigen wir weitere Angaben. Wenn Sie ausführlichere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation machen, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie in den Niederlanden arbeiten. In der Regel sind Sie dann in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig und müssen eine niederländische Krankenversicherung abschließen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in den Niederlanden bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden arbeiten.

Wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen müssen

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann kann es sein, dass Sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig bleiben. Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde arbeiten
  • in Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie weiterhin in Deutschland arbeiten. In der Regel bleiben Sie dann in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten. Sie bleiben dann bei Ihrer Krankenkasse versichert.

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert bleiben

Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann kann es sein, dass Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig werden. Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde arbeiten
  • in Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande sind Sie nicht erwerbstätig. Sie beziehen eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. In der Regel sind Sie dann weiterhin in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Sie müssen bei einer Krankenkasse angemeldet sein.

Wenn Sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig bleiben

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden beziehen

Beziehen Sie nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus den Niederlanden eine Rente, Pension oder Sozialleistung? Dann kann es sein, dass Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig werden und eine niederländische Krankenversicherung abschließen müssen.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus Deutschland

Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Sie müssen sich in den Niederlanden krankenversichern. Hatten Sie vor Ihrem Umzug in die Niederlande eine deutsche Krankenversicherung? Dann kann diese nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Schließen Sie in den Niederlanden innerhalb von 4 Monaten nach Ihrem Umzug eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger Ihrer Wahl ab. Sie erhalten dann eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger erstattet.

Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog („basispakket“) nicht gedeckt werden, können Sie freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für Zahnarztbehandlungen von Erwachsenen oder für Physiotherapie. Für die Zusatzversicherungen gilt keine Annahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).

Melden Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort abgemeldet sind, beendet Ihre Krankenkasse Ihre Versicherung.

Was zahle ich für meine Krankenversicherung?

Krankenversicherungsbeitrag

Sie zahlen dem Krankenversicherer in den Niederlanden einen festen Beitrag für Ihre Versicherung. Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2025 durchschnittlich 155,67 € pro Monat.

Einkommensabhängiger Beitrag

Sie zahlen in den Niederlanden einen einkommensabhängigen Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) und dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Die Beitragseinziehung erfolgt automatisch durch Ihren Leistungsträger, der die Beiträge von Ihrer Rente, Pension oder Sozialleistung einbehält und zusammen mit den Steuern an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) abführt. Dieser Beitrag ist Teil der so genannten Lohnabgaben.

Beitrag für die Zusatzversicherung

Die Höhe des Beitrags für die Zusatzversicherung hängt unter anderem von dem gewählten Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Wohnt Ihr Familienmitglied in den Niederlanden? Dann ist Ihr Familienmitglied nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Ihr Familienmitglied muss dann auch eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abschließen. Für Kinder unter 18 Jahren schließen Sie eine Krankenversicherung ab.

In manchen Situationen ist Ihr Familienmitglied nicht verpflichtet, in den Niederlanden eine Krankenversicherung abzuschließen: zum Beispiel, wenn Ihr Familienmitglied in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet oder eine gesetzliche Leistung oder Rente aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht. Ihr Familienmitglied muss dann eine Versicherung in dem anderen EU-Land abschließen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen über die niederländische Krankenversicherung finden Sie auf der Website Rijksoverheid (Informationswebsite der staatlichen Behörden).

Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie haben in den Niederlanden ein Zimmer oder eine Wohnung. Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. In dem Fall sind Sie in den Niederlanden auch nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert und müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen.

Bin ich in den Volksversicherungen versichert?

Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.

Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.

In welchem Land muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie sind in den Niederlanden nicht nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie sind daher in den Niederlanden auch für die Krankenversicherung nicht pflichtversichert.

Sind Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse als versichert eingetragen? Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie in den Niederlanden studieren und dort ein Zimmer oder eine Wohnung haben. Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Sie als Versicherte(r) eingetragen bleiben können.

Sind Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse versichert? Fordern Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) an. Mit der EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Krankenkasse Sie abmeldet, werden Ihnen keine medizinischen Kosten mehr erstattet; es sei denn, Sie schließen selbst eine Krankenversicherung ab. Sie können selbst wählen, bei welchem Krankenversicherungsträger Sie eine Versicherung abschließen. Welche Kosten erstattet werden, hängt von der Deckung der von Ihnen gewählten Versicherung ab.

Wenn mir Kosten für medizinische Versorgung entstehen

In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Zahnarzt, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden eine unmittelbar erforderliche Behandlung? Legen Sie dem niederländischen Leistungserbringer Ihre EKVK vor. Dieser hat dann zwei Möglichkeiten:

  1. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  2. Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung aushändigen. Sie zahlen die Rechnung und leiten diese anschließend weiter an
    - Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherungsträger verrechnet die Kosten mit Ihrer Krankenkasse; oder
    - Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hat dann zwei Möglichkeiten, die Kosten zu erstatten: gemäß den in den Niederlanden geltenden Tarifen oder den in Deutschland geltenden Tarifen. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn die Leistung im Leistungskatalog der deutschen Versicherung enthalten ist. Außerdem benötigt Ihre Krankenkasse Ihre Zustimmung für die Anwendung des deutschen Tarifs.

Wenn ich in den Niederlanden eine Arbeit oder ein Praktikum aufnehme

Werden Sie neben Ihrem Studium in den Niederlanden arbeiten? Oder werden Sie ein Praktikum in den Niederlanden machen, für das Sie als Vergütung mindestens das für Sie geltende niederländische Mindestentgelt erhalten? Worauf müssen Sie dann achten?
  • Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger abschließen. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Versicherungspolice und eine Versicherungskarte. Mit der Versicherungskarte können Sie in den Niederlanden medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten.
  • Teilen Sie Ihrer deutschen Krankenkasse mit, dass Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen. Ihre Krankenkasse beendet Ihre Versicherung dann.
  • Haben Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen? Bitten Sie Ihren Versicherungsträger dann, Ihre Versicherung zu beenden. Möglicherweise ist dies erst nach einer Kündigungsfrist möglich. Dies hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
  • Beantragen Sie Krankenversicherungszuschlag beim Dienst Toeslagen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten Ihrer Krankenversicherung.

In welchem Land muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie sind in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Deshalb müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen. Sie erhalten dann eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger erstattet.

Sind Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse eingetragen? Teilen Sie der Krankenkasse dann mit, dass Sie in den Niederlanden studieren und dort in einer Wohnung oder einem Zimmer wohnen. Wenn Sie in Deutschland nicht mehr beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, wird die Krankenkasse Sie als versichert austragen.

Bei welchem Krankenversicherungsträger kann ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie können zwischen den folgenden Krankenversicherungsträgern wählen: Zilveren Kruis, VGZ, CZ, Menzis, DSW, ONVZ, Zorg en Zekerheid, ASR, iptiQ en ENO.

Jeder Krankenversicherungsträger ist verpflichtet, Sie in die Krankenversicherung zu aufzunehmen (eine Aufnahmeverweigerung aufgrund höherer Risiken ist nicht möglich). Sie zahlen Ihrem Krankenversicherungsträger einen festen Krankenversicherungsbeitrag (Zvw-Beitrag). Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich und beträgt im Jahr 2025 durchschnittlich 155,67 €pro Monat. Mit der Krankenversicherung wird ein Großteil der regulären medizinischen Versorgung, wie zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Hilfsmittel, abgedeckt. Dies wird auch als „basispakket“ (Grundleistungskatalog) bezeichnet.

Für Behandlungen, die von diesem Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen. Dies gilt zum Beispiel für Zahnspangenbehandlungen bei Kindern, zahnärztliche Versorgung von Erwachsenen und Physiotherapie. Krankenversicherungsträger haben keine Aufnahmepflicht hinsichtlich der Zusatzversicherung. Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsträger unterschiedliche Beiträge für die Zusatzversicherung verlangen oder Bedingungen stellen dürfen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung oder eine Altersgrenze).

Wie schnell muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Schließen Sie so schnell wie möglich eine Versicherung ab, spätestens innerhalb von 4 Monaten nach dem ersten Tag, an dem Sie in den Niederlanden wohnen; dann beginnt Ihre Krankenversicherung ab dem Tag Ihres Zuzugs. Wenn Sie die Krankenversicherung nicht innerhalb von 4 Monaten abschließen, beginnt die Versicherung am Datum der Antragstellung. Sie sind dann mindestens 4 Monate lang unversichert und müssen eventuell anfallende medizinische Kosten selbst tragen. Wenn Sie unversichert sind, erhalten Sie ein Schreiben vom CAK. Mit diesem Schreiben werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Versäumen Sie dies, wird ein Bußgeld verhängt.

Wenn mir Kosten für medizinische Versorgung entstehen

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Je nachdem, welche Versicherungspolice Sie abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Und gehen Sie zu einem Leistungserbringer, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat? Dann bezahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. Gehen Sie zu einem anderen Leistungserbringer? Dann müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen und die Kosten werden nicht vollständig erstattet.
  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Kostenerstattungsprinzip („restitutiepolis“)? Sie wählen selbst einen Leistungserbringer. Möglicherweise müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen. Anschließend können Sie die Erstattung der Kosten bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Kalenderjahr an Kosten für medizinische Versorgung entstehen, müssen Sie immer selbst zahlen (ausgenommen Kosten für Besuche bei Hausarzt oder Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung). Ihr Krankenversicherer schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Benötigen Sie während eines befristeten Aufenthalts in einem EU-Land medizinische Versorgung? Die Kosten für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung können erstattet werden, wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) vorlegen können. Sie können die EHIC bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen. Bitte beachten Sie: Die EHIC berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.

Sie müssen sich in den Niederlanden krankenversichern. Hatten Sie vor Ihrem Umzug in die Niederlande eine deutsche Krankenversicherung? Dann kann diese nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Schließen Sie in den Niederlanden innerhalb von 4 Monaten nach Ihrem Umzug eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger Ihrer Wahl ab. Sie erhalten dann eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger erstattet.

Melden Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort abgemeldet sind, beendet Ihre Krankenkasse Ihre Versicherung.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie schließen eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger ab. Dazu benötigen Sie ein Antragsformular. Sie können zwischen den folgenden Krankenversicherungsträgern wählen: Zilveren Kruis, VGZ, CZ, Menzis, DSW, ONVZ, Zorg en Zekerheid, ASR, iptiQ, ENO. Alle Krankenversicherungsträger sind verpflichtet, Sie in eine Krankenversicherung aufzunehmen (eine Aufnahmeverweigerung aufgrund höherer Risiken ist nicht möglich). Sie zahlen dem Krankenversicherer in den Niederlanden einen festen Beitrag für Ihre Versicherung. Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2025 durchschnittlich 155,67 € pro Monat.

Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog („basispakket“) nicht gedeckt werden, können Sie freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für Zahnarztbehandlungen von Erwachsenen oder für Physiotherapie. Für die Zusatzversicherungen gilt keine Annahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).

Innerhalb von welcher Frist muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Schließen Sie die Krankenversicherung so bald wie möglich ab, in jedem Fall innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Arbeitsaufnahme in den Niederlanden. Wenn Sie diese Frist einhalten, beginnt Ihre Krankenversicherung ab dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden. Wenn Sie die Krankenversicherung nicht innerhalb von 4 Monaten, sondern erst später abschließen, beginnt Ihre Versicherung mit dem Antragsdatum. Sie sind dann mindestens 4 Monate lang unversichert. Wenn Ihnen in dieser Zeit Kosten für medizinische Versorgung entstehen, müssen Sie die Rechnungen selbst bezahlen. Wenn Sie unversichert sind, erhalten Sie ein Schreiben vom CAK. Mit diesem Schreiben werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Versäumen Sie dies, wird ein Bußgeld verhängt.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Kostenerstattung

Je nachdem, welche Versicherungspolice Sie abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Und gehen Sie zu einem Leistungserbringer, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat? Dann bezahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. Gehen Sie zu einem anderen Leistungserbringer? Dann müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen und die Kosten werden nicht vollständig erstattet.
  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Kostenerstattungsprinzip („restitutiepolis“)? Sie wählen selbst einen Leistungserbringer. Möglicherweise müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen. Anschließend können Sie die Erstattung der Kosten bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Kalenderjahr an Kosten für medizinische Versorgung entstehen, müssen Sie immer selbst zahlen (ausgenommen Kosten für Besuche bei Hausarzt oder Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung). Ihr Krankenversicherer schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Wohnt Ihr Familienmitglied in den Niederlanden? Dann ist Ihr Familienmitglied nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Ihr Familienmitglied muss dann auch eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abschließen. Für Kinder unter 18 Jahren schließen Sie eine Krankenversicherung ab.

In manchen Situationen ist Ihr Familienmitglied nicht verpflichtet, in den Niederlanden eine Krankenversicherung abzuschließen: zum Beispiel, wenn Ihr Familienmitglied in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet oder eine gesetzliche Leistung oder Rente aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht. Ihr Familienmitglied muss dann eine Versicherung in dem anderen EU-Land abschließen.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

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