Gesundheit
Wo bekomme ich medizinische Versorgung?
Im Krankheitsfall möchten Sie einen Arzt besuchen. Vielleicht benötigen Sie Medikamente. Oder Sie müssen sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen. Sie können sich für die medizinische Versorgung an Leistungserbringer in den Niederlanden oder in Deutschland wenden. Unter welchen Voraussetzungen Sie die medizinische Versorgung erhalten, richtet sich nach Ihrer Versicherung. (Sehen Sie hierzu die Erläuterungen unter Krankenversicherung).
- Sie sind in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig versichert und haben sich bei einer Krankenkasse angemeldet. Und Sie haben sich in den Niederlanden bei der CZ-Versicherung angemeldet. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen. Die Kosten der medizinischen Versorgung in den Niederlanden trägt CZ. Die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland werden von Ihrer Krankenkasse erstattet.
- Sie sind in Deutschland privat versichert. Welche Deckung Sie haben und wie die Kosten erstattet werden, die außerhalb von Deutschland entstehen, hängt von Ihrer Versicherung ab. Sie müssen auch eine Pflegeversicherung abschließen.
- Sie sind in den Niederlanden nach dem Wlz versicherungspflichtig und haben eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abgeschlossen. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden aufsuchen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten. Benötigen Sie bei einem Aufenthalt in Deutschland unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung? In diesem Fall deklarieren Sie die Kosten bei einer Krankenkasse in Deutschland oder bei Ihrem Versicherungsträger in den Niederlanden.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie in den Niederlanden arbeiten. In der Regel sind Sie dann in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig. Sie müssen eine niederländische Krankenversicherung abschließen und können Krankenversicherungszuschlag erhalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in den Niederlanden bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden arbeiten.
Wenn Sie eine niederländische Krankenversicherung abschließen müssen
Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann kann es sein, dass Sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig bleiben. Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie weiterhin in Deutschland arbeiten. In der Regel bleiben Sie dann in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten. Sie bleiben dann bei Ihrer Krankenkasse versichert.
Wenn Sie in Deutschland krankenversichert bleiben
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann müssen Sie möglicherweise eine niederländische Krankenversicherung abschließen und können Sie Krankenversicherungszuschlag aus den Niederlanden erhalten. Sie müssen sich dann bei Ihrer deutschen Krankenkasse abmelden. Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann zum Beispiel angeben, dass Sie auch in den Niederlanden arbeiten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande sind Sie nicht erwerbstätig. Sie beziehen eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. In der Regel sind Sie dann weiterhin in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Sie müssen bei einer Krankenkasse angemeldet sein.
Wenn Sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig bleiben
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden beziehen
Beziehen Sie nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus den Niederlanden eine Rente, Pension oder Sozialleistung? Dann kann es sein, dass Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig werden und eine niederländische Krankenversicherung abschließen müssen.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande sind Sie nicht erwerbstätig. Sie erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Sie sind dann in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig und müssen eine niederländische Krankenversicherung abschließen. Sie können auch einen Krankenversicherungszuschlag erhalten.
Wenn Sie krank sind, möchten Sie zum Arzt gehen. Vielleicht benötigen Sie Medikamente oder müssen Sie im Krankenhaus operiert werden. An wen müssen Sie sich dann wenden und wie werden Ihnen die Kosten erstattet?
Krankenversicherung
Um medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie versichert sein. Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden hat der Staat eine gesetzliche Krankenversicherung geregelt. Ob Sie weiterhin in Deutschland versichert sind oder eine Versicherung in den Niederlanden abschließen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach Situation gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie sind in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert. In dem Fall müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung können Sie reguläre medizinische Versorgung von Leistungserbringern in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
- Sie sind in den Niederlanden nicht Wlz-versichert. Sind Sie in Deutschland noch beim Einwohnermeldeamt gemeldet? Dann können Sie in Deutschland bei Ihrer Krankenkasse versichert bleiben. Mit dieser Versicherung können Sie in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich in den Niederlanden aufhalten und dringend medizinische Versorgung benötigen, können Sie diese auch in den Niederlanden in Anspruch nehmen.
Krankenversicherungszuschlag
Wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen müssen, zahlen Sie den festen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von durchschnittlich 155,67 € pro Monat. Wenn Sie nur wenig oder kein Einkommen haben, ist das viel Geld. Dann können Sie aus den Niederlanden einen Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag) bekommen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Krankenversicherung. Über den Krankenversicherungszuschlag erhalten Sie einen Teil des festen Beitrags vom Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) zurück.
Nach Ihrem Umzug sind Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig und müssen Sie eine niederländische Krankenversicherung abschließen. Sie können auch einen Krankenversicherungszuschlag erhalten.
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