Wohneigentum
Sie beziehen Einkommen, das Sie in den Niederlanden versteuern. Haben Sie Wohneigentum, für das Sie Hypothekenzinsen zahlen? Die Hypothekenzinsen können Sie in den Niederlanden von Ihrem Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum (Box 1) abziehen, jedoch nur, wenn Sie als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft werden. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht kein Anspruch auf Steuerabzug.
Stellen Sie fest, ob Sie als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft werden
Wie viel Hypothekenzinsen darf ich absetzen?
Sie dürfen nur Ihren eigenen Anteil der Hypothekenzinsen absetzen. Den Teil eines Partners dürfen Sie nur absetzen, wenn dieser Partner Ihr steuerlicher Partner ist. Dies ist nur möglich, wenn Sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erfüllen die Vorschriften für eine steuerliche Partnerschaft. Welche Vorschriften im Einzelnen gelten, lesen Sie auf der Website des Belastingdienst.
- Ihr Partner und Sie erfüllen beide die Voraussetzungen für die Einstufung als "beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer".
Wie können Sie Hypothekenzinsen absetzen?
Für den Abzug von Hypothekenzinsen gelten bestimmte Regeln. Sie müssen für Ihr Wohneigentum auch einen festen Betrag zu Ihrem Einkommen hinzuzählen, eine so genannte Eigentumspauschale. Auf der Website des Belastingdienst erhalten Sie mehr Informationen zu den Steuervorschriften für Wohneigentum.