Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Zusammentreffen von Ansprüchen

Bekomme ich Familienleistung aus zwei Ländern?

Mein Kind hat noch einen anderen Versorger

Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann den Unterschiedsbetrag zahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchsten Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.

Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?

Die Familienkasse und der zuständige Träger im anderen Land prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.

Wo erhalte ich weitere Informationen über das Zusammentreffen von Ansprüchen?

Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Familienkasse auf.