Kinder
Kann ich für meine Kinder Familienleistung bekommen?
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Wenn Sie Kinder haben, haben Sie auch Anspruch auf Kindergeld. Neben dem Kindergeld gibt es noch andere Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld in Deutschland. Aus welchem Land Sie Kindergeld oder andere Familienleistungen erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld oder andere Familienleistungen erhalten? Dann benötigen wir noch weitere Angaben zu Ihrer Situation.
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden beteiligt sich der Staat an den Kosten, die das Aufziehen eines Kindes mit sich bringt. Der Staat zahlt zum Beispiel Familienleistung oder eine andere Leistung für Familien.
Familienleistung aus Deutschland
Da Sie in Deutschland arbeiten und dort sozialversichert sind, können Sie Kindergeld aus Deutschland bekommen. Das Kindergeld bekommen Sie von der Familienkasse Rheinland-Pfalz – Saarland in Saarbrücken. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld.Familienleistung aus den Niederlanden
Sie bekommen kein Kindergeld (AKW) und kein kindgebundenes Budget aus den Niederlanden. Sie bekommen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Kinderbetreuungszuschlag. Wenn Sie Ihr Kind zusammen mit einem anderen Elternteil oder Versorger aufziehen, dann kann der andere Elternteil oder Versorger, zum Beispiel Ihr Partner oder Ex-Partner, möglicherweise Kindergeld (AKW) und kindgebundenes Budget erhalten.Familienleistungen aus Deutschland und aus den Niederlanden
Wenn zwei Länder Kindergeld zahlen können, gelten die europäischen Vorrangsregeln. Ein Land muss vorrangig Familienleistung zahlen. Das andere Land zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags. Welches Land welchen Betrag zahlt, hängt unter anderem von der Situation Ihrer Familie ab. Weitere Informationen zu den Vorrangsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen finden Sie unter Familienleistungen aus zwei Ländern.Andere Leistungen für Familien
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland noch andere Leistungen für Familien. Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder sind Sie vor kurzem Vater, Mutter oder Versorger eines Kindes geworden? Informieren Sie sich in Bezug auf Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld. Weitere Informationen finden Sie unter Andere Leistungen für Familien.Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden beteiligt sich der Staat an den Kosten, die das Aufziehen eines Kindes mit sich bringt. Der Staat zahlt zum Beispiel Kindergeld oder eine andere Leistung für Familien.
Familienleistungen aus den Niederlanden
Da Sie in den Niederlanden arbeiten und dort sozialversichert sind, können Sie Kindergeld (AKW) aus den Niederlanden bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld. Sie können aus den Niederlanden auch kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Unter Kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag finden Sie weitere Informationen.Kindergeld aus Deutschland
Sie können Kindergeld aus Deutschland bekommen, weil Sie dort wohnen. Nehmen Sie Kontakt mit der Familienkasse auf und geben Sie an, dass Sie in den Niederlanden arbeiten. Die Familienkasse entscheidet, ob die Zahlung des Kindergelds (zum Teil) weiterläuft oder endet.
- Sind Sie alleinerziehend? Zum Beispiel, weil der andere Elternteil oder Versorger verstorben ist? Oder weil Sie geschieden sind und Ihr Ex-Partner nicht an der Versorgung Ihres Kindes beteiligt ist. Sie bekommen dann nur Kindergeld aus Deutschland, wenn der Betrag des deutschen Kindergelds höher ist als der Betrag der Familienleistungen, die Sie aus den Niederlanden bekommen.
- Erziehen Sie Ihr Kind zusammen mit einem anderen Elternteil oder Versorger, zum Beispiel mit Ihrem Partner oder Ihrem Ex-Partner? Ob Sie noch Kindergeld aus Deutschland bekommen, hängt von der Situation Ihres Partners oder Ex-Partners ab.
Familienleistungen aus Deutschland und aus den Niederlanden
Wenn zwei Länder Kindergeld zahlen können, gelten die europäischen Vorrangsregeln. Ein Land muss vorrangig Familienleistung zahlen. Das andere Land zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags. Welches Land welchen Betrag zahlt, hängt unter anderem von der Situation Ihrer Familie ab. Weitere Informationen zu den Vorrangsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen finden Sie unter Familienleistungen aus zwei Ländern.Andere Familienleistungen
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland noch andere Familienleistungen. Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder sind Sie vor kurzem Vater, Mutter oder Versorger eines Kindes geworden? Informieren Sie sich in Bezug auf Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld. Weitere Informationen finden Sie unter Andere Familienleistungen.Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Arbeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben, kann für Sie etwas anderes gelten.
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