Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie längere Zeit krank sind, erhalten Sie aus Deutschland eine Leistung wegen Erwerbsminderung oder Invalidität.
Leistung aus Deutschland aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie neben Ihrer Leistung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Leistung aus einem oder mehreren Ländern
Haben Sie früher auch als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin in den Niederlanden und/oder in einem anderen EU-Land und/oder einem EWR-Land und/oder in der Schweiz gearbeitet? Und waren Sie in diesem Beschäftigungsland versichert? Dann bekommen Sie auch eine Erwerbsminderungsleistung aus diesem Land, wenn Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Sie bekommen dann aus 2 oder mehr Ländern eine anteilige Erwerbsminderungsleistung. Die Höhe der Leistung des jeweiligen Landes hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie in jedem Land gearbeitet haben.