Krankheit
Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank werde?
Können Sie Ihre Arbeit wegen Krankheit nicht mehr ausüben, verlieren Sie vielleicht auch Ihr Einkommen. In diesem Fall brauchen Sie ein Ersatzeinkommen. Meistens bezahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Arbeitsentgelts weiter. Was aber, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet oder der Zeitraum, in dem Ihr Arbeitgeber Sie weiterbezahlt? Dann bekommen Sie eine Leistung im Krankheitsfall aus Deutschland oder den Niederlanden. Aus welchem Land Sie diese Leistung erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall bei Krankheit versichert. Können Sie wegen Krankheit nicht mehr arbeiten? Dann bekommen Sie Ihr Arbeitsentgelt (oder einen Teil) von Ihrem Arbeitgeber.
Haben Sie keinen Arbeitgeber (mehr)? Möglicherweise können Sie Krankengeld vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) erhalten.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Wenn Sie krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die ersten sechs Wochen Ihr Arbeitsentgelt weiter. Anschließend erhalten Sie oftmals Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Krankenkasse, sondern Verletzengeld vom Arbeitgeber (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Sind Sie Beamter und werden Sie krank? Dann zahlt Ihr Dienstherr Ihr Arbeitsentgelt weiter, solange Sie krank sind. Wenn Sie als Arbeitnehmer krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die ersten sechs Wochen Ihr Arbeitsentgelt weiter. Anschließend erhalten Sie oftmals Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Krankenkasse, sondern Verletzengeld vom Arbeitgeber (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Sind Sie Beamter und erkranken? Ihr Dienstherr zahlt Ihr Gehalt weiter, solange Sie krank sind.
Antragstellung
Werden Sie krank? Setzen Sie sich mit Ihrem Dienstherrn in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden Bestimmungen. Auch als Beamter benötigen Sie - ebenso wie Arbeitnehmer - ein Attest Ihres Hausarztes.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in Deutschland
Sie melden sich unverzüglich bei Ihrem Dienstherrn krank und geben die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an. Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, legen Sie Ihrem Dienstherrn spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vor. Sie können zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert werden. Erscheinen Sie ohne triftigen Grund nicht, kann sich dies auf die Höhe Ihres Arbeitsentgelts auswirken.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in den Niederlanden
Melden Sie sich zunächst bei Ihrem Dienstherrn krank. Anschließend melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen telefonisch beim UWV krank (088 8982001). Bitte halten Sie den Namen und die Anschrift Ihres Dienstherrn bereit.
Ärztliche Untersuchung
Nach Ihrer Krankmeldung beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) fordert Sie ein Sozialmediziner vom UWV zu einer ärztlichen Untersuchung auf. Sie brauchen hierfür also nicht nach Deutschland zu fahren. Sie sind zur Wahrnehmung dieses Termins verpflichtet. Versäumen Sie dies oder melden Sie sich zu spät krank, informiert das UWV Ihren Dienstherrn entsprechend. Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung übermittelt das UWV Ihrem Dienstherrn.
Ärztliches Attest für Ihren Arbeitgeber
Nach den deutschen Bestimmungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem deutschen Dienstherrn ein Attest Ihres Hausarztes vorzulegen. Dies ist in der Praxis nicht möglich, da niederländische Ärzte eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Schicken Sie Ihrem Dienstherrn daher das Benachrichtigungsschreiben vom UWV über Ihre ärztliche Untersuchung. Ihr Dienstherr weiß dann, dass er das ärztliche Attest vom UWV erhalten wird.
Voraussetzungen
Ihr Dienstherr zahlt Ihr Arbeitsentgelt nur weiter, wenn Sie sich korrekt krank gemeldet haben.
Höhe und Dauer der Zahlung
Ihr Dienstherr zahlt Ihr Arbeitsentgelt weiter, solange Sie krank sind.
- Sind Sie Beamter auf Lebenszeit und dienstunfähig, wird eine Pension beantragt. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie:
- aufgrund von Arbeitsunfähigkeit dauerhaft nicht arbeiten können oder
- innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten 3 Monate lang arbeitsunfähig sind und voraussichtlich nicht innerhalb von 6 Monaten wieder gesund sein werden.
Wenn Sie noch andere Tätigkeiten als Beamter verrichten, können Sie nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sollten Sie doch wieder gesund werden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen Arbeit anbieten. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Dienstherrn auf und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden Bestimmungen.
- Sind Sie „Beamter auf Widerruf“ oder „Beamter auf Probe“, können Sie nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden dann in die allgemeine Rentenversicherung aufgenommen. Im Anschluss an Ihr Krankengeld erhalten Sie dann eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Lesen Sie mehr über Erwerbsminderung.
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