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Krankenversicherungszuschlag

Was ist ein Krankenversicherungszuschlag?

Der niederländische Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag) ist ein staatlicher Zuschuss zu den Beitragskosten der niederländischen Krankenversicherung. Der Krankenversicherungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen gezahlt.

Kann ich Krankenversicherungszuschlag erhalten?

Sie sind in den Niederlanden nicht krankenversicherungspflichtig und haben keine niederländische Krankenversicherung abgeschlossen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Krankenversicherungszuschlag.

Krankenversicherungszuschlag für Ihren Zuschlagspartner

Ihr Zuschlagspartner kann Krankenversicherungszuschlag erhalten, wenn:

  • Ihr Zuschlagspartner mindestens 18 Jahre alt ist,
  • Ihr Zuschlagspartner eine Krankenversicherung in den Niederlanden abgeschlossen hat,
  • Ihr gemeinsames Einkommen nicht höher ist als 50.206 € pro Jahr und
  • Ihr gemeinsames Vermögen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.

Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein.

Höhe des Krankenversicherungszuschlags

Wie viel Krankenversicherungszuschlag Ihr Zuschlagspartner erhält, hängt von Ihrem gemeinsamen Einkommen ab. Je höher Ihr gemeinsames Einkommen ist, desto niedriger fällt der Zuschlag aus. 

Krankenversicherungszuschlag beantragen oder anpassen lassen

Wenn Ihr Zuschlagspartner einen DigiD hat, kann er/sie den Zuschlag über „Mijn toeslagen“ beantragen oder anpassen lassen. Hat Ihr Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann kann er/sie das Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anrufen.