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Rente/Pension

Bekomme ich nach meiner Pensionierung Altersversorgungsleistungen aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Sie wohnen in den Niederlanden und werden eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Sie bauen Altersrentenansprüche in dem Land auf, in dem Sie sozialversichert sind. Wo Sie sozialversichert sind, hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird dies deutlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind

Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf AOW-Leistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Wann bekomme ich eine AOW-Leistung?

Sie erhalten Ihre AOW-Leistung, sobald Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Bitte beachten Sie: Sind Sie am 1. Januar 1950 oder danach geboren und waren Sie in den 50 Jahren vor dem Erreichen des AOW-Eintrittsalters insgesamt weniger als ein Jahr nach dem AOW versichert? Dann bekommen Sie keine AOW-Leistung.

Wie viel AOW-Leistung bekomme ich?

Wie viel AOW-Leistung Sie bekommen, hängt von Ihrer Familiensituation und und der Anzahl der Jahre ab, in denen Sie AOW-Leistungsansprüche aufgebaut haben. Für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr bekommen Sie 2 % eines bestimmten Betrags. Dieser Betrag beruht auf dem niederländischen Mindestentgelt.

Möchten Sie wissen, wie viel AOW-Leistung Sie später bekommen? Die SVB erklärt auf ihrer Website, wie Sie eine Übersicht Ihrer AOW-Leistungsansprüche (SVB-Leistungsauskunft) erhalten können. Wenn Sie einen DigiD haben, können Sie sich zum Beispiel direkt unter “Meine SVB” anmelden. Wenn Sie keinen DigiD haben und diesen auch nicht bekommen können, beantragen Sie die SVB-Leistungsauskunft mit einem Formular.

Wo beantrage ich die AOW-Leistung?

Sie beantragen die AOW-Leistung in dem Land, in dem Sie wohnen, wenn Sie in den Ruhestand treten.

  • Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann erhalten Sie ungefähr 5 Monate, bevor Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen, ein Schreiben von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Darin steht, dass Sie die AOW-Leistung beantragen können. Eine frühere Antragstellung ist nicht möglich. Am einfachsten und schnellsten können Sie den Antrag mit DigiD stellen.
  • Wohnen Sie in Deutschland? Dann beantragen Sie die AOW-Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet Ihren Antrag an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) weiter. Stellen Sie Ihren Antrag am besten ein halbes Jahr, bevor Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Dann hat die SVB genügend Zeit, um festzustellen, wie viel Altersleistung Sie erhalten.
  • Wohnen Sie in einem anderen Land? Auf der Website der SVB sehen Sie, wie Sie die AOW-Leistung beantragen können.