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Krankenversicherung in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen und Ihre niederländische Krankenversicherung beenden lassen.

Sind Sie bei einer Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann werden Ihnen sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Wenn Ihnen Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese ebenfalls erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Sind Sie privat versichert? Welche medizinischen Leistungen Ihnen erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung.

Wo kann ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie können eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse abschließen. Die Krankenkasse prüft, ob Sie pflichtversichert sind oder eine freiwillige Versicherung abschließen können.

Wenn Sie sich nicht freiwillig versichern können, schließen Sie bei einer Krankenkasse eine Privatversicherung ab. Den Umfang der Deckung können Sie selbst bestimmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Die deutsche Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Krankenhausaufenthalt. Möchten Sie einen vergleichbaren Versicherungsschutz haben, können Sie eine private Pflegeversicherung abschließen.

Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte (elektronische Gesundheitskarte). Mit dieser Karte werden Ihnen die Kosten der Gesundheitsversorgung in Deutschland erstattet.

Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.

Ihre Krankenkasse muss Ihnen auch eine S1-Bescheinigung ausstellen. Sie brauchen diese Bescheinigung, weil Sie berechtigt sind, in Ihrem Wohnland Niederlande medizinische Versorgung zu Lasten Deutschlands in Anspruch zu nehmen. Hierfür müssen Sie sich in den Niederlanden bei dem Krankenversicherungsträger CZ eintragen lassen und eine Vertragspolice abschließen. Die deutsche Krankenkasse kann die S1-Bescheinigung elektronisch an CZ senden. Wenn Sie sich noch nicht bei CZ eingetragen haben, kann Ihre deutsche Krankenkasse: 

  • Ihnen eine S1-Bescheinigung auf Papier ausstellen. Sie lassen sich dann später in den Niederlanden bei CZ eintragen und reichen die S1-Bescheinigung dort ein.
  • Ihre Krankenkasse kann Sie auch bitten, dass Sie sich zunächst in den Niederlanden bei CZ eintragen lassen. CZ fordert die S1-Bescheinigung dann direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine elektronische Gesundheitskarte, auf deren Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) steht. Sie verwenden die EHIC, wenn Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land als den Niederlanden oder Deutschland medizinisch notwendige Leistungen brauchen. Wenn Sie die EHIC vorlegen, erstattet die dortige Krankenversicherung die Kosten.

Muss ich meine niederländische Krankenversicherung beenden lassen?

Wenn Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden abgeschlossen haben (eine andere Versicherung als die CZ-Vertragspolice), müssen Sie diese beenden lassen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Krankenversicherungsträger auf und teilen Sie diesem mit, dass Sie sich in Deutschland versichern müssen und die CZ-Vertragspolice abschließen müssen. Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen? Ihr Krankenversicherungsträger wird diese in der Regel auch beenden. Sie können eventuell bei CZ eine Zusatzversicherung abschließen.

Muss ich in Deutschland eine Zusatzversicherung abschließen?

Möchten Sie, dass mehr Kosten für medizinische Leistungen erstattet werden? Dann können Sie eine Zusatzversicherung in den Niederlanden oder in Deutschland abschließen. Eine Zusatzversicherung deckt die Kosten für zum Beispiel zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Es gibt in den Niederlanden und Deutschland verschiedene Unternehmen, die eine Zusatzversicherung anbieten. Wenn Sie eine deutsche Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen, das einen Kooperationsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat, kann dies für Sie günstiger sein. Manche deutschen Versicherungsunternehmen akzeptieren nur Personen, die in Deutschland wohnen.

Bitte beachten Sie: Die Zusatzversicherung gilt nur für Kosten, die in dem Land entstanden sind, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Eine Zusatzversicherung bei der deutschen Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Wie werden mir die Kosten erstattet?

Das hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und wo Sie die Erstattung der Kosten beantragen.

Sie nehmen medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch

Wenn Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an CZ. CZ bezahlt dann die Rechnung. Sie brauchen selbst nicht mehr zu tun. Bitte beachten Sie: Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Jahr in den Niederlanden an Krankheitskosten entstehen, zahlen Sie immer selbst. (Dies gilt nicht für Besuche bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, bei der Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung.) Dies ist Ihre Selbstbeteiligung. CZ schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Wenn Ihnen krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Bitte beachten Sie: Für diese Kosten brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung nicht zu zahlen. Das gilt auch für die freiwillige Selbstbeteiligung, falls Sie sich hierfür entschieden haben.

Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. 

Bitte beachten Sie: Für diese Kosten brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung nicht zu zahlen. Das gilt auch für die freiwillige Selbstbeteiligung, falls Sie sich hierfür entschieden haben.

Wo sind meine Familienmitglieder versichert?

Wenn Ihr Familienmitglied kein eigenes Einkommen hat, kann er oder sie über Ihre Versicherung mitversichert sein. Der Krankenversicherungsträger CZ entscheidet dies. CZ trifft diese Entscheidung auf der Grundlage des von Ihnen ausgefüllten Antragsformulars für die CZ-Vertragspolice.

  • Ist ein Familienmitglied (Partner/-in, Kind) mitversichert, informiert CZ Ihre Krankenkasse. Ihr Familienmitglied erhält von Ihrer Krankenkasse eine eigene Gesundheitskarte. Die Kosten für Hausarztbesuche , Krankenhausaufenthalte und Medikamente sowohl in den Niederlanden als in Deutschland werden den mitversicherten Familienmitgliedern erstattet. Die Kostenerstattung ist genauso geregelt wie für Sie.
  • Entscheidet CZ, dass Ihr Familienmitglied nicht mitversichert ist? Dann ist Ihr Familienmitglied verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abzuschließen. Für Kinder unter 18 Jahren schließen Sie eine Krankenversicherung ab.

Ich bin privat versichert

Welche medizinischen Leistungen erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung. Sie können Ihren Partner/Ihre Partnerin und/oder Ihre Kinder unter 18 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Kosten. Je nach gewählter Deckung können Sie und Ihre Familienmitglieder medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Bei Ihrem Krankenversicherungsträger erfahren Sie, welche Kosten erstattet werden.

Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.