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Krankenversichert in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Beenden Sie Ihre niederländische Krankenversicherung.
Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig bei einer Krankenkasse versichert? Dann werden Ihnen sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese Kosten erstattet. Das gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.
Sind Sie privat versichert? Welche medizinischen Leistungen Ihnen erstattet werden, richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Deckungsumfang.

Wo kann ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie können bei einer Krankenkasse eine Krankenversicherung abschließen. Die Krankenkasse prüft, ob Sie pflichtversichert sind oder eine freiwillige Versicherung abschließen können.
Wenn Sie sich nicht freiwillig versichern können, schließen Sie bei einer Krankenkasse eine Privatversicherung ab. Den Umfang der Deckung können Sie selbst bestimmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie diese abgeschlossen haben. Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Die deutsche Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Krankenhausaufenthalt. Möchten Sie einen vergleichbaren Versicherungsschutz haben, können Sie eine private Pflegeversicherung abschließen.

Nachdem Ihre Anmeldung bearbeitet wurde, erhalten Sie:

  • eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung zusteht.
  • einen S1-Vordruck. Mit diesem Vordruck melden Sie sich beim Krankenversicherungsträger CZ in den Niederlanden an, und zwar für die CZ-Vertragspolice. Nur dann werden Ihnen auch die Kosten für medizinische Leistungen in den Niederlanden erstattet. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen. 

Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Muss ich meine niederländische Krankenversicherung beenden lassen?

Wenn Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden abgeschlossen haben (keine CZ-Vertragspolice), müssen Sie diese beenden lassen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Krankenversicherungsträger auf und teilen Sie diesem mit, dass Sie sich in Deutschland versichern und die CZ-Vertragspolice abschließen müssen. Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen? Ihr Krankenversicherungsträger wird diese in der Regel auch beenden. Sie können bei CZ eine Zusatzversicherung für Leistungen abschließen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapie, zusätzliche zahnärztliche Leistungen und alternative Heilverfahren. Erkundigen Sie sich bei CZ nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Muss ich in Deutschland eine Zusatzversicherung abschließen?

Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse weitere Kosten der Gesundheitsversorgung übernimmt, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Dies ist in den Niederlanden und in Deutschland möglich. Eine Zusatzversicherung deckt die Kosten für zusätzliche Leistungen. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Verschiedene Versicherungsträger in den Niederlanden und in Deutschland bieten Zusatzversicherungen an. Wenn Sie in Deutschland eine Zusatzversicherung abschließen, ist es günstig einen Anbieter zu wählen, der einen Kooperationsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Bestimmte deutsche Versicherungsträger akzeptieren nur Mitglieder, die in Deutschland wohnen.

Bitte beachten Sie: Die Zusatzversicherung gilt nur für Kosten, die in dem Land entstanden sind, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Eine Zusatzversicherung bei der deutschen Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Wie werden mir die Kosten erstattet?

Das hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und wo Sie die Erstattung der Kosten beantragen.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Wenn Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an CZ. CZ bezahlt dann die Rechnung. Sie brauchen selbst nicht mehr zu tun. Bitte beachten Sie: Die ersten 385,00 €, die Ihnen in den Niederlanden an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Hiervon ausgenommen sind Kosten für Besuche bei Hausarzt oder Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung. Außerdem zahlen Sie eventuell eine Selbstbeteiligung, zum Beispiel für Medikamente.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse
Bitte beachten Sie: Für diese Kosten brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung nicht zu zahlen. Das gilt auch für die freiwillige Selbstbeteiligung, falls Sie sich hierfür entschieden haben.

Wo sind meine Familienmitglieder versichert?

Wenn Ihr Familienmitglied kein eigenes Einkommen hat, kann er oder sie über Ihre Versicherung mitversichert sein. Der Krankenversicherungsträger CZ entscheidet dies. CZ trifft diese Entscheidung auf der Grundlage des von Ihnen ausgefüllten Antragsformulars für die CZ-Vertragspolice.

  • Wenn ein Familienmitglied (Partner/Partnerin, Kind) mitversichert ist, meldet CZ dies der Krankenkasse. Ihr Familienmitglied erhält eine Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse. Ihrem mitversicherten Familienmitglied werden sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland die Kosten für (Fach-)Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Diese Kosten werden auf dieselbe Weise wie bei Ihnen erstattet.
  • Entscheidet CZ, dass Ihr Familienmitglied nicht mitversichert ist? Dann muss Ihr Familienmitglied eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abschließen. Für Kinder unter 18 Jahren müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen.

Ich bin privat versichert

Welche medizinischen Leistungen erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung. Sie können Ihren Partner/Ihre Partnerin und/oder Ihre Kinder unter 18 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Kosten. Je nach gewählter Deckung können Sie und Ihre Familienmitglieder medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Bei Ihrem Krankenversicherungsträger erfahren Sie, welche Kosten erstattet werden.
Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.