Antragstellung
Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland
Die deutsche Erwerbsminderungsrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das UWV (niederländisches Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) fordert Sie im Auftrag der DRV zu einer ärztlichen Untersuchung auf. Der Sozialmediziner des UWV unterrichtet die DRV über den Befund. Die DRV stellt fest, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht.
Bitte beachten Sie: Sie können die niederländische Erwerbsminderungsleistung erst nach 104 Krankheitswochen bekommen. Die deutsche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie bereits nach 78 Wochen. Ihr Einkommen kann somit zwischen der 78. und 104. Krankheitswoche geringer ausfallen. Um den Einkommensverlust möglichst gering zu halten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Solange Sie während Ihrer Erkrankung noch arbeiten können, beantragen Sie eine niederländische Arbeitslosenleistung.
- Sind Sie nicht imstande zu arbeiten, besteht jedoch Aussicht auf Besserung und liegt Ihre deutsche Leistung unter dem niederländischen Sozialhilfesatz? Dann können Sie einen Zuschlag beantragen.
- Sind Sie voll erwerbsgemindert? Dann können Sie zum Zeitpunkt Ihrer ärztlichen Untersuchung in Absprache mit dem Sozialmediziner des UWV einen vorgezogenen Antrag stellen. Das UWV kann Sie über die Regelung zur Einkommenssicherung für voll und dauerhaft Erwerbsgeminderte (IVA) informieren.
- Weitere Informationen zur Beantragung eines Zuschlags beim UWV (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bekijk de bedragen van het Nederlandse bijstandniveau Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Leistung aus Deutschland aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann können Sie bei der Berufsgenossenschaft Verletztengeld beantragen.
Leistung aus einem oder mehreren anderen Ländern
Haben Sie früher als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin in den Niederlanden und/oder einem anderen EU-Land und/oder einem EWR-Land und/oder in der Schweiz gearbeitet? Und waren Sie in diesem Beschäftigungsland versichert? Dann stellt die DRV für Sie einen Antrag beim UWV und/oder beim zuständigen Träger im anderen Land.