Voraussetzungen
Je nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit können Sie aus mehreren Ländern eine Erwerbsminderungsleistung bekommen. Wenn Sie früher in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz versichert waren, muss dieses Land vielleicht auch einen Teil der Leistung zahlen. Das jeweilige Land zahlt die Leistung nur dann, wenn Sie die in diesem Land geltenden Voraussetzungen erfüllen. In den einzelnen Ländern können unterschiedliche Voraussetzungen gelten.