Höhe und Dauer
Wenn Sie erkranken, zahlt der Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt (oder einen Teil davon) weiter.
Wie viel Arbeitsentgelt wird während meiner Krankheit weitergezahlt?
Wenn Sie krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber mindestens 70 % Ihres Arbeitsentgelts weiter. Welcher Prozentsatz für Sie gilt, steht in Ihrem Tarifvertrag.
Wie lange wird mein Arbeitsentgelt noch weitergezahlt, wenn ich krank werde?
Nach 104 Wochen Krankheit endet die Weiterzahlung Ihres Arbeitsentgelts. Sie können dann eine Erwerbsminderungsleistung/Invaliditätsleistung beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Erwerbsminderung.
Was geschieht, wenn ich krank werde und keinen Arbeitgeber (mehr) habe?
Wenn Sie als Zeitarbeitskraft oder Arbeitskraft auf Abruf oder Aushilfe arbeiten, zahlt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den meisten Fällen Krankengeld, auch wenn Ihr Vertrag während Ihrer Krankheit abläuft.
Wie hoch ist das Krankengeld, wenn ich nicht bei einem Arbeitgeber beschäftigt bin?
Die Leistung beträgt 70 % des Tagesentgelts. Das Tagesentgelt entspricht dem Arbeitsentgelt, das Sie durchschnittlich pro Tag verdienten, ehe Sie erkrankten. Wie viel genau Sie bekommen, können Sie mit Hilfe der Rechenhilfe feststellen.
- Weitere Informationen über Krankheit, wenn Sie keinen Arbeitgeber haben (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Rechenhilfe öffnen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie lange erhalte ich eine Leistung, wenn ich nicht bei einem Arbeitgeber beschäftigt bin?
Nach 52 Wochen prüft das UWV, ob Sie in den folgenden 52 Wochen noch Krankengeld bekommen können. Das ist die so genannte „Krankengeld-im ersten Jahr-Prüfung“ (Eerstejaars Ziektewet-beoordeling). Das UWV teilt Ihnen mit, ob Sie noch höchstens ein weiteres Jahr Krankengeld erhalten. Danach beantragen Sie eine WIA-Erwerbsminderungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter Erwerbsminderung.
Im Krankheitsfall erhalten Sie zunächst weiterhin Ihr Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung).
Wie viel Arbeitsentgelt wird während meiner Krankheit weitergezahlt?
Im Krankheitsfall zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt 6 Wochen lang weiter. Die Höhe Ihres Arbeitsentgelts ändert sich nicht.
Wie viel Leistung bekomme ich, wenn ich kein Arbeitsentgelt mehr erhalte?
Wenn Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, bekommen Sie Krankengeld. Das Krankengeld entspricht 70 % des Bruttoentgelts und höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts. Wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt erhalten, legt die Krankenkasse für die Berechnung des Krankengeldes das Arbeitsentgelt zugrunde, das Sie im letzten Monat verdient haben. Ist Ihr Arbeitsentgelt unregelmäßig, legt die Krankenkasse Ihr Arbeitsentgelt in den vergangenen drei Monaten zugrunde. Hierbei werden auch eventuelle Sonderzahlungen wie zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt berücksichtigt.
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie nur dann eine Leistung, wenn Sie hierfür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, zum Beispiel eine Krankentagegeldregelung.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Krankenkasse, sondern von der Versicherung Ihres Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Wie lange kann ich diese Leistung bekommen?
Nach 78 Wochen Krankheit endet die Krankengeldzahlung. Sie können dann eine Erwerbsminderungsleistung beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Erwerbsminderung.
Ihr Dienstherr zahlt Ihr Gehalt weiter, solange Sie krank sind.
- Sind Sie „Beamter auf Lebenszeit“ und dienstunfähig, wird eine Pension beantragt. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie:
- aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit dauerhaft nicht arbeiten können oder
- innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten 3 Monate lang arbeitsunfähig sind und voraussichtlich nicht innerhalb von 6 Monaten wieder gesund werden.
Wenn Sie noch andere Tätigkeiten als Beamter verrichten, können Sie nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sollten Sie doch wieder gesund werden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen Arbeit anbieten. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Dienstherrn auf und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden Bestimmungen.
- Sind Sie „Beamter auf Widerruf“ oder „Beamter auf Probe“, können Sie nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden dann in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Im Anschluss an die Gehaltsfortzahlung während Ihrer Krankheit erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Lesen Sie mehr über Erwerbsminderung.
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