Steuern zahlen
Sie wohnen in Deutschland und üben eine selbstständige Tätigkeit aus. Der Unternehmenssitz befindet sich in Deutschland und Sie werden an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten. Oder Sie lassen sich als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden nieder und werden dort selbstständig tätig. Wo zahlen Sie dann Steuern von dem Gewinn, den Sie erzielen?
Um zu vermeiden, dass sowohl Deutschland als auch die Niederlande Ihren Gewinn besteuern, haben Deutschland und die Niederlande Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen wurden in einem Steuerabkommen festgelegt. Anhand dieser Vereinbarungen wird festgestellt, ob Sie in Deutschland oder in den Niederlanden Steuern zahlen.
Wann zahle ich in den Niederlanden Steuern?
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat oder Sie in den Niederlanden als selbstständiger Unternehmer registriert sind, wird der Gewinn, den Sie mit Ihren Aktivitäten in den Niederlanden erzielen, in den Niederlanden versteuert.
Dies trifft zu, wenn Sie in den Niederlanden über eine Betriebsstätte verfügen, von der aus Sie arbeiten. Der Gewinn, der an dieser Betriebsstätte erzielt wird, wird dann in den Niederlanden versteuert. Eine Betriebsstätte ist ein Betriebsraum, der hinreichend ausgestattet ist, um als selbstständiges Unternehmen dienen zu können. Von diesem Betriebsraum aus werden Dritten gegenüber Lieferungen und/oder Dienste erbracht. Beispiele für eine Betriebsstätte sind:
- ein Ladenlokal oder eine andere feste Verkaufsstelle
- eine Werkstatt oder eine Fabrik mit Büro
Bei einem Lagerraum, einem Warendepot oder einer Einrichtung, in der lediglich unterstützende Aktivitäten verrichtet werden, handelt es sich nicht um eine Betriebsstätte. Unterstützende Aktivitäten sind zum Beispiel Forschungs-, Werbungs- und Auskunftstätigkeiten. Auch eine Ferienwohnung, die vermietet werden soll, ist keine Betriebsstätte.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Aktivität in den Niederlanden als Scheinselbstständigkeit betrachtet wird, zahlen Sie in den Niederlanden Steuern. Ihr Auftraggeber muss in dem Fall Steuern einbehalten und abführen.
Wann zahle ich in Deutschland Steuern?
Wenn Sie auch außerhalb der Niederlande arbeiten, darf das Wohnland den Teil des Einkommens besteuern, der mit der Tätigkeit außerhalb der Niederlande erzielt wird und nicht zur niederländischen Betriebsstätte gerechnet werden kann.
Wenn Sie in den Niederlanden Steuern zahlen müssen
Wenn Sie den Gewinn, den Sie erzielen, in den Niederlanden versteuern müssen, sind Sie ausländischer Steuerpflichtiger für die niederländische Einkommenssteuer. Sie berechnen Ihren Unternehmensgewinn nach den in den Niederlanden geltenden Vorschriften.
Wenn Sie mindestens 90 % Ihres Welteinkommens in den Niederlanden versteuern und eine Einkommenserklärung vorlegen können, werden Sie als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft. Sie haben dann Anspruch auf dieselben Abgabenermäßigungen und Abzugsposten wie ein Einwohner der Niederlande.
- Lesen Sie mehr über die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer
- Einkommenserklärung herunterladen
Die Steuern, die Sie zahlen müssen, werden mit einem Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Dazu machen Sie jedes Jahr in den Niederlanden eine Steuererklärung; dies ist auch online über Mijn Belastingdienst möglich. Melden Sie sich mit Ihrem DigiD auf Mijn Belastingdienst an. Haben Sie keinen DigiD? Fordern Sie dann einen Benutzernamen und ein Kennwort beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) an.
- Lesen Sie mehr über Steuererklärung
- Weitere Informationen zum DigiD
- Laden Sie das Formular „Gerbruikersnaam en wachtwoord“ herunter (nur in niederländischer Sprache)
- Anmelden auf „Mijn Belastingdienst“ (nur in niederländischer Sprache)
Bitte beachten Sie: Wenn Sie auch in den Niederlanden sozialversichert sind, machen Sie Ihre Steuererklärung ebenfalls für die niederländischen Volksversicherungen und den einkommensabhängigen Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz.