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USt. Rückerstattung beantragen

Wie kann ich eine Rückerstattung der in den Niederlanden gezahlten Umsatzsteuer beantragen?

Haben Sie in den Niederlanden Umsatzsteuer für Waren, Dienstleistungen oder eine Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land gezahlt? Wie beantragen Sie die Erstattung dieser Umsatzsteuer?

Ich mache die Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden

Wenn Sie die Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden machen, beantragen Sie die Erstattung der in den Niederlanden gezahlten Umsatzsteuer über Ihre niederländische Umsatzsteuererklärung.

Ich mache keine Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden

Wenn Sie keine Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden machen, können Sie die Erstattung der in den Niederlanden gezahlten Umsatzsteuer über eine spezielle Website der deutschen Steuerbehörde (BZStOnline-Portal) beantragen. Wenn die deutsche Steuerbehörde Ihren Antrag erhalten hat, leitet sie diesen an den Belastingdienst in den Niederlanden weiter.

Der Belastingdienst sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse, die Sie in Ihren Unternehmensdaten im Rückerstattungsantrag genannt haben. Wenn Sie einen Monat, nachdem Sie Ihren Antrag verschickt haben, noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur deutschen Steuerbehörde oder dem niederländischen Belastingdienst (Steuertelefon Ausland) auf.

Sie können die Rückerstattung der niederländischen Umsatzsteuer für die letzten 5 Jahre beantragen. Stellen Sie Ihren digitalen Antrag auf Rückerstattung der niederländischen Umsatzsteuer für das Vorjahr vor dem 1. Oktober des laufenden Jahres. Danach ist dies möglicherweise nicht mehr digital möglich. Sie können dann einen schriftlichen Antrag beim Belastingdienst stelder.