Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

USt. zahlen

Muss ich niederländische oder deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen?

Sie wohnen in Deutschland und sind selbstständiger Unternehmer. Sie werden Ihre selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden ausüben und Kunden in den Niederlanden Ihre Dienste oder Waren anbieten. Müssen Sie Ihren Kunden in diesem Fall Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Und falls ja: Müssen Sie dann deutsche oder niederländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Mein Unternehmen hat seinen Sitz in den Niederlanden

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat, stellen Sie niederländische Umsatzsteuer in Rechnung. In regelmäßigen Abständen machen Sie eine Umsatzsteuererklärung und zahlen Umsatzsteuer.

Dies trifft auch zu, wenn Sie eine Betriebsstätte in den Niederlanden haben. Eine Betriebsstätte ist ein Betriebsraum, der hinreichend ausgestattet ist, um als selbstständiges Unternehmen dienen zu können. Von diesem Betriebsraum aus werden Dritten gegenüber Lieferungen und/oder Dienste erbracht.
Beispiele für eine Betriebsstätte sind:

  • ein Geschäft oder eine andere feste Verkaufsstelle
  • eine Werkstatt oder eine Fabrik mit Büro

Ein Lagerraum, ein Warenlager oder eine Einrichtung, in der lediglich unterstützende Aktivitäten verrichtet werden, sind keine Betriebsstätte. Unterstützende Aktivitäten sind zum Beispiel Forschungs-, Werbungs- und Auskunftstätigkeiten. Auch eine Ferienwohnung, die vermietet werden soll, ist keine Betriebsstätte.

Tarife: 21 %, 9 % oder 0 %

Der allgemeine Umsatzsteuertarif liegt in den Niederlanden bei 21 %. Außerdem gibt es zwei besondere Tarife: den 9 %-Tarif und den 0 %-Tarif (Nulltarif). Auf der Website des Belastingdienst steht, wann die besonderen Tarife gelten.

Mein Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und Sie keine Betriebsstätte in den Niederlanden haben, gilt Folgendes:

Ich liefere Ware an Unternehmer in den Niederlanden

Wenn Sie Ware an Unternehmer in den Niederlanden liefern, gilt in der Regel der 0 %-Tarif. Wenn Sie den 0 %-Tarif anwenden, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ware an Abnehmer liefern, die eine Steuererklärung machen.

Bitte beachten Sie: Mit "Unternehmer" ist auch eine Organisation gemeint, die kein Unternehmen ist, aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. Über die Website der Europäischen Kommission können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Namen und Adresse Ihres Abnehmers kontrollieren.

Ich erbringe Dienstleistungen für Unternehmer in den Niederlanden

Wenn Sie Dienstleistungen für Unternehmer in den Niederlanden erbringen, verlagern Sie die Steuerschuldnerschaft in der Regel auf Ihren Kunden. Die Dienstleistung wird in den Niederlanden besteuert, wobei der Abnehmer selbst die Umsatzsteuer berechnet und in den Niederlanden zahlt. Dies wird als innergemeinschaftliche Dienstleistung bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Mit "Unternehmer" ist auch eine Organisation gemeint, die kein Unternehmen ist, aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. Über die Website der Europäischen Kommission können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Namen und Adresse Ihres Abnehmers kontrollieren.

Ich erbringe Dienstleistungen für Kunden, die in den Niederlanden keine Umsatzsteuererklärung machen

Erbringen Sie Dienstleistungen für Kunden in den Niederlanden, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (zum Beispiel Privatpersonen), dann stellen Sie in der Regel 7 % oder 19 % deutsche Umsatzsteuer in Rechnung.

Ich liefere Ware an Kunden, die in den Niederlanden nicht umsatzsteuerpflichtig sind

Verkaufen Sie Waren an einen Kunden in den Niederlanden, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist (zum Beispiel an eine Privatperson), dann stellen Sie die in den Niederlanden geltende Umsatzsteuer in Rechnung und machen diesbezüglich eine Steuererklärung in den Niederlanden.

Von dieser Regel gibt es eine wichtige Ausnahme: Sie dürfen nämlich bis zu einem Schwellenbetrag deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen (Fernverkäufe).

Bitte beachten Sie: Diese Ausnahme gilt nicht für alle Waren. Die Regelung gilt zum Beispiel nicht für verbrauchsteuerpflichtige Ware. Exportieren Sie verbrauchsteuerpflichtige Ware an Privatpersonen in den Niederlanden? Dann stellen Sie den niederländischen Umsatzsteuertarif in Rechnung und machen diesbezüglich in den Niederlanden eine Umsatzsteuererklärung.