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Eintragung bei der Kamer van Koophandel

Muss ich mich im Handelsregister der Kamer van Koophandel anmelden?

Werden Sie in den Niederlanden ein Unternehmen gründen? Ihr Unternehmen muss einen Namen und eine Rechtsform haben. Der erste Schritt ist, dass Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister der Kamer van Koophandel (KvK) eintragen lassen. Sie erhalten direkt Ihre KvK-Nummer. Die KvK leitet Ihre Daten automatisch an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) weiter. Sie brauchen sich also nicht auch noch beim Belastingdienst anzumelden. Sie erhalten direkt eine btw-Nummer (Umsatzsteuernummer).

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist eine Datenbank, in der die KvK alle Unternehmen, juristischen Personen und sonstigen Organisationen registriert, die am Wirtschaftsverkehr in den Niederlanden teilnehmen. Im Handelsregister ist sichtbar, mit wem Sie zu tun haben, wer für das Unternehmen zeichnungsbefugt ist und ob eventuell Insolvenz vorliegt. Das bietet Ihnen Sicherheit.

Was ist die KvK?

Die KvK ist ein Ansprechpartner für Unternehmen. Die KvK verwaltet das niederländische Handelsregister. Sie können sich für Informationen über folgende Bereiche an die KvK wenden: Existenzgründung, Betriebsübernahme, Innovation, Finanzierung, internationale unternehmerische Tätigkeiten, Arbeiten als Unternehmer ohne Personal oder als Freiberufler.

Wie lasse ich mein Unternehmen genau bei der KvK eintragen?

Auf der Website der KvK finden Sie ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen können. Nach Angabe Ihrer Daten müssen Sie eine der KvK-Niederlassungen persönlich besuchen, um Ihre Eintragung zu vervollständigen. Hierzu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Bei diesem Termin kontrolliert ein KvK-Mitarbeiter Ihren Ausweis und prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen. Sie zahlen eine einmalige Anmeldegebühr. Gegen einen geringen Betrag erhalten Sie direkt einen Auszug aus dem Register, den Sie als Nachweis Ihrer Eintragung verwenden können. Den Auszug müssen Sie gegebenfalls Ihrer Bank, in jedem Fall jedoch Großhändlern vorlegen.