Renten- und Leistungsbezüge
Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden studieren. Wenn Sie in den Niederlanden keinen Wohnraum haben, sondern täglich in die Niederlande fahren, sind Sie in den Niederlanden nicht sozialversichert und bauen dort keine Rentenansprüche auf. Anders ist die Situation, wenn Sie in den Niederlanden auch arbeiten oder in die Niederlande ziehen.
Ich werde arbeiten oder ein Praktikum machen
Werden Sie neben Ihrem Studium auch in den Niederlanden arbeiten? Oder machen Sie in den Niederlanden ein Praktikum, für das Sie eine Vergütung bekommen, und sind Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert, zum Beispiel nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (ZW) und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW)? Dann können Sie im Krankheitsfall eine Leistung aus den Niederlanden bekommen, Sie bauen in den Niederlanden AOW-Leistung auf und Sie sind nach dem Gesetz Anw versichert, das eine Hinterbliebenenleistung im Todesfall regelt.
Krank oder arbeitslos
Werden Sie in den Niederlanden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann kann es sein, dass dieses Praktikum mit einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt wird
- Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt, zum Beispiel ein Mindestentgelt? Dann haben Sie die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer. Sie sind in allen niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert, zum Beispiel nach dem Krankengeldgesetz (ZW) und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW).
- Erhalten Sie für Ihr Praktikum eine Vergütung, die unter dem Mindestlohn liegt? Dann sind Sie nur nach dem Krankengeldgesetz versichert.
Wenn Sie Ihre Praktikumstätigkeit nicht ausüben können, weil Sie krank sind, erhalten Sie Krankengeld vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV).
- Meer informatie over de uitkering ZW van UWV Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Arbeitslosengeld beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Werden Sie in den Niederlanden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann kann es sein, dass dieses Praktikum mit einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt wird. Ob dies der Fall ist, beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen. Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt wie zum Beispiel das Mindestentgelt? Dann haben Sie dieselben Ansprüche wie Arbeitnehmer. Wenn Sie kein normales Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie nur gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Wenn Sie Ihre Praktikumstätigkeit nicht ausüben können, weil Sie krank sind, erhalten Sie Krankengeld vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV).
Todesfall
Wenn Sie sterben, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Anw-Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Rente/Pension
Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf AOW-Leistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.
Ich werde umziehen
Wohnen Sie während Ihres Studiums in einer Wohnung oder einem Zimmer in den Niederlanden? Dann sind Sie möglicherweise kein Einwohner Deutschlands mehr, sondern Einwohner der Niederlande. Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde umziehen
- in die Niederlande
Danach können Sie die Situation angeben, die nach Ihrem Umzug gilt. Sie können dann angeben, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren.