Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Gesundheit

Wo bekomme ich medizinische Versorgung?

Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden studieren. Wenn Sie in den Niederlanden keinen Wohnraum haben, sondern täglich in die Niederlande fahren, können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland versichert bleiben. Sie sind in den Niederlanden nicht nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert und brauchen keine niederländische Krankenversicherung abzuschließen. Sie erhalten auch keinen Krankenversicherungszuschlag aus den Niederlanden. Dies ändert sich, wenn Sie eine Arbeit in den Niederlanden aufnehmen.

Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse angemeldet sind, sind Sie krankenversichert. Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie in den Niederlanden studieren. Beantragen Sie die Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit der EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.

Kostenerstattung

In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden eine unmittelbar erforderliche Behandlung? Legen Sie dem niederländischen Leistungserbringer Ihre EKVK vor. Dieser hat dann zwei Möglichkeiten:

1. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.

2. Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung aushändigen. Sie zahlen die Rechnung und leiten diese anschließend weiter an: 

  • Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherungsträger verrechnet die Kosten mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Oder
  • Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hat dann zwei Möglichkeiten, die Kosten zu erstatten: gemäß den in den Niederlanden geltenden Tarifen oder den in Deutschland geltenden Tarifen. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn die Leistung im Leistungskatalog der deutschen Versicherung enthalten ist. Außerdem benötigt Ihre Krankenkasse Ihre Zustimmung für die Anwendung des deutschen Tarifs.

Möchten Sie ausführlichere Informationen zur Verwendung der EKVK? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder lesen Sie die Informationen für Touristen auf der Website des Zilveren Kruis („vakantie in Nederland“).

Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen

Werden Sie neben Ihrem Studium auch in den Niederlanden arbeiten? Oder machen Sie in den Niederlanden ein Praktikum, für das Sie eine Vergütung bekommen, und sind Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert, zum Beispiel nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (ZW) und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW)? Dann müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen.

Was müssen Sie tun?

  1. Schließen Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden und in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten. Sie erhalten auch eine S1-Bescheinigung. Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland ein. Hiermit erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für medizinische Versorgung in Deutschland.
  2. Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen. Wenn Sie die S1-Bescheinigung einreichen, sind Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse eingetragen.
  3. Beantragen Sie den Krankenversicherungszuschlag beim Dienst Toeslagen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten Ihrer Krankenversicherung.

Ich ziehe in die Niederlande

Wohnen Sie während Ihres Studiums in den Niederlanden (eventuell auch in einem Studentenwohnheim)? Dann werden Sie möglicherweise nicht mehr als Einwohner/-in Deutschlands, sondern als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet.

Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an: 

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde umziehen 
  • in die Niederlande

Danach können Sie die Situation angeben, die nach Ihrem Umzug gilt. Sie können dann angeben, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren.