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Todesfall

Ansprüche im Sterbefall

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Ihr Ehepartner hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland, wenn Sie:

  • eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wandelt Ihre Altersrente in eine Hinterbliebenenrente um.
  • eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten; oder
  • in Deutschland arbeiten (oder Kranken- oder Verletztengeld erhalten). 

Die deutsche Hinterbliebenenrente wird dem überlebenden Ehepartner von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt. 

Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Rente oder Sozialleistung aus Deutschland und wohnen Sie mit einem Partner zusammen? Im Falle Ihres Todes hat Ihr Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, es sei denn, Sie führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Person desselben Geschlechts. Dann kann Ihr Partner auch eine Hinterbliebenenrente bekommen.

Hinterbliebenenrente Kind

Ein Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile verliert, kann eine (Halb-)Waisenrente bekommen. Diese Leistung kann mitunter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.

Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenenrente in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann können sie die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der DRV steht, wie Ihre Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente beantragen können.

Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenenrente auch eine anteilige niederländische Hinterbliebenen- oder Waisenleistung erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ihr Partner kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Bekommen meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung? 

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine entsprechende Versicherung (betriebliche Altersversorgung) abgeschlossen hat. Arbeiten Sie nicht? Wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten, kann diese Leistung eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen zu Lebzeiten die zuätzliche Altersleistung gezahlt hat.