Rente/Pension
Baue ich eine Rente/Pension in den Niederlanden auf?
Sie bauen während Ihres Leistungsbezugs keinen weiteren Anspruch auf niederländische AOW-Altersleistung auf. Solange Sie jedoch das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben, können Sie mit einer freiwilligen Versicherung AOW-Leistungsansprüche aufbauen. Eine solche Versicherung können Sie bei der SVB abschließen. Innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem letzten Beschäftigungsverhältnis in den Niederlanden können Sie die freiwillige Versicherung bei der SVB beantragen.
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- Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Den Anspruch, den Sie aufgrund Ihrer Versicherungszeiten aufgebaut haben, zahlt die SVB Ihnen ab Ihrem AOW-Eintrittsalter aus. Möchten Sie wissen, wie es um Ihre niederländische Altersleistung bestellt ist? Informieren Sie sich über Mijnpensioenoverzicht.nl. Mit Ihrem DigiD können Sie leicht feststellen, wie viel AOW-Leistung und zusätzliche Versorgungsansprüche Sie bis jetzt über Ihre(n) Arbeitgeber aufgebaut haben. Diese Informationen sind hilfreich für jetzt und später.
Können Sie keinen DigiD bekommen? Und möchten Sie wissen, wie viel AOW-Leistung Sie später erhalten werden? Fordern Sie dann eine Auskuft zu den AOW-Versicherungszeiten bei der SVB an.
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- Auskunft zu den AOW-Versicherungszeiten anfordern Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Baue ich eine Rente oder Pension in Deutschland auf?
Sie bauen in Deutschland keine Altersrentenansprüche auf. Mit Fragen zur Höhe oder zur Auszahlung Ihrer Rente können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wenden.