Krankenversicherung abschließen
Anmeldung als Vertragsberechtigter
Wo muss ich mich anmelden?
Melden Sie sich beim CAK an. Sie beantragen beim CAK den Vordruck S1. Mit diesem Vordruck melden Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland an. Sind Sie bereits Mitglied bei einer Krankenkasse, reichen Sie den Vordruck S1 bei dieser Krankenkasse ein. Die Krankenkasse meldet Sie an und informiert das CAK. Sobald Sie vom CAK die Mitteilung erhalten, dass Sie in Deutschland angemeldet sind, beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim CAK. Sie benötigen die EHIC, wenn Ihnen Kosten für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen. Die Karte ist auch in anderen EU-Ländern gültig.
Sie können also sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden Leistungserbringer aufsuchen.
- Vordruck S1 beantragen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) anfordern beim CAK (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie bereits eine niederländische Krankenversicherung abgeschlossen haben
Wenn Sie schon eine niederländische Krankenversicherung haben, müssen Sie diese kündigen. Die europäischen Bestimmungen erfordern Ihre Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse mit dem Vordruck S1 vom CAK.
Zusatzversicherung
Sie können sich in den Niederlanden nicht zusätzlich versichern, wenn Sie zum Beispiel Physiotherapie, zusätzliche zahnärztliche Versorgung und alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchten. Krankenversicherungsträger haben keine Aufnahmepflicht hinsichtlich der Zusatzversicherung. Sie schließen zum Beispiel keine Zusatzversicherungen mit Personen ab, die nicht bei ihnen krankenversichert sind.
Möchten Sie in Deutschland mehr Krankenhauskosten erstatten bekommen? Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.