Kosten
Sie sind vertragsberechtigt
Aufgrund der europäischen Bestimmungen haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutchland und den Niederlanden Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Niederlande. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet. Hierfür zahlen Sie dem CAK einen so genannten Vertragsbeitrag.
Wenn Ihre Familienmitglieder nicht bereits aufgrund von Arbeit, Renten- oder Sozialleistungsbezug eine eigene Krankenversicherung haben, können sie in der Regel über Sie mitversichert werden. In diesem Fall sind Ihre Familienmitglieder ebenfalls vertragsberechtigt. Für mitversicherte Familienmitglieder ab 18 Jahren zahlen Sie auch einen Vertragsbeitrag.
Welchen Vertragsbeitrag zahle ich?
Der Vertragsbeitrag setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen (die genannten Prozentsätze gelten für 2025):
- fester Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) in Höhe von 1.880,04 € pro Jahr,
- einkommensabhängiger Zvw-Beitrag in Höhe von 5,26 % und
- einkommensabhängiger Beitrag nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) in Höhe von 9,65 %.
Zvw-Beitrag
Der einkommensabhängige Zvw-Beitrag wird von der AOW-Altersleistung und von anderen Versorgungsbezügen einbehalten und beträgt maximal 75.864,00 € pro Jahr (Stand: 2025).
Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung (WIA, WAO, WAZ) vom UWV oder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der SVB, zahlen Sie von diesen Leistungen keinen einkommensabhängigen Zvw-Beitrag. Bei diesem Leistungsbezug zahlen UWV oder SVB den Arbeitgeberanteil. Dieser beläuft sich auf 6,51 % (Stand: 2025).
Wlz-Beitrag
Der einkommensabhängige Wlz-Beitrag berechnet sich über Einkommen bis zu einer Höhe von:- 38.441,00 € pro Jahr, wenn Sie 1946 oder später geboren wurden, oder
- 40.502,00 € pro Jahr, wenn Sie 1945 oder früher geboren wurden (Stand: 2025).
Wohnlandfaktor
Die Gesundheitsversorgung ist nicht in allen Ländern gleich teuer. Da die Kosten für die Gesundheitsversorgung in Deutschland niedriger sind als in den Niederlanden, zahlen Sie einen niedrigeren Beitrag. Jeder Bestandteil des Vertragsbeitrags wird mit dem so genannten „Wohnlandfaktor“ multipliziert. Für Deutschland gilt der Faktor 1,0000.- Weitere Erläuterungen zum Vertragsbeitrag (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Rechenhilfe für den Vertragsbeitrag (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Einzug des Vertragsbeitrags
Das CAK bittet einen Ihrer niederländischen Renten- oder Leistungsträger, den festen Zvw-Beitrag sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Familienmitglieder einzubehalten. Von allen niederländischen Renten, Pensionen und Leistungen, die Sie beziehen, müssen jeweils einkommensabhängige Beiträge gezahlt werden. Nach Ablauf jedes Kalenderjahres prüft das CAK, ob Sie zu viel oder zu wenig Beiträge gezahlt haben. Es kann also geschehen, dass Sie Beiträge erstattet bekommen oder nachentrichten müssen. Hierüber informiert das CAK Sie mit der Jahresabrechnung.
Für die Beitragsberechnung legt das CAK Ihr so genanntes Welteinkommen zugrunde. Dieses Einkommen stellt der „Belastingdienst“ (niederländisches Finanzamt) fest. Bei Ihrer Steuererklärung in den Niederlanden erteilen Sie dem Belastingdienst hierzu Angaben auf dem Vordruck „Opgaaf wereldinkomen“. Zu Ihrem Welteinkommen zählen zum Beispiel auch Ihre Renten- oder Leistungsbezüge aus den Niederlanden.