Krankenversicherung abschließen
Eintragung als vertragsberechtigte Person
Lassen Sie sich beim CAK eintragen. Verwenden Sie hierfür das Antragsformular S1 des CAK. Mit diesem Formular können Sie in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie sich wohl bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden.
Sind Sie schon bei einer Krankenkasse angemeldet? Dann kann das CAK das S1-Formular über eine elektronische Nachricht an Ihre Krankenkasse senden.
Wenn Sie noch nicht bei einer Krankenkasse angemeldet sind, kann das CAK Ihnen das S1-Formular auf Papier geben. Sie melden sich dann bei einer Krankenkasse an und geben das S1-Formular ab.
Nach Ihrer Eintragung beim CAK sendet Ihnen das CAK eine Bestätigung und die European Health Insurance Card (EHIC) zu. Die EHIC-Karte brauchen Sie, wenn Ihnen in den Niederlanden Kosten für die Gesundheitsversorgung entstehen. Die EHIC-Karte gilt auch in anderen EU-Ländern.
Sie können also sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden Leistungserbringer aufsuchen.
Wenn Sie bereits eine niederländische Krankenversicherung abgeschlossen haben
Wenn Sie schon eine niederländische Krankenversicherung haben, müssen Sie diese kündigen. Nach den europäischen Bestimmungen können Sie sich nur mit dem S1-Formular des CAK bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Zusatzversicherung
Sie können in den Niederlanden keine Zusatzversicherung bei einem Krankenversicherungsträger abschließen, wenn Sie zum Beispiel Physiotherapie, zusätzliche zahnärztliche Versorgung und alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchten. Krankenversicherungsträger schließen keine Zusatzversicherungen mit Personen ab, die nicht bei ihnen krankenversichert sind.
Wenn Sie in Deutschland einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen. Erkundigen Sie sich, welche Kosten mit der Zusatzversicherung abgedeckt sind und ob auch die Kosten für medizinische Versorgung im Ausland übernommen werden.