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Familie

Kann ich meine Familie mitversichern?

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung anhand der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Mitversicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Vordrucke S1, die das CAK Ihnen und Ihren Familienmitgliedern ausgestellt hat, bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Mein Familienmitglied ist mitversichert

Ist ein Familienmitglied (Partner, Kind) mitversichert, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK trägt Ihre mitversicherten Familienmitglieder ein. Über diese Eintragung werden Sie immer schriftlich informiert. Sie zahlen für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren Im Jahr 2025 einen Monatsbeitrag von 155,67 €. Das CAK sendet Ihnen hierzu eine Rechnung.

Ihre mitversicherten Familienmitglieder erhalten eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung (Hausarzt, Krankenhaus und Arzneimittel) in den Niederlanden und in Deutschland. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Fordern Sie dann beim CAK vorab die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) an. Hiermit vermeiden Sie, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen müssen.

Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:

  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Versorgung in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat die gleichen Ansprüche wie Sie und zahlt die Kosten für die medizinische Versorgung auch erst selbst (ausgenommen Krankenhauskosten). Die Krankenkasse erstattet die Kosten teilweise.
  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Versorgung in den Niederlanden. Bei Vorlage der EHIC reicht der niederländische Leistungserbringer die Rechnung direkt bei dem Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht (Auslandsansprüche) ein. Ihr Familienmitglied braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen.

Mein Familienmitglied kann nicht mitversichert werden

Wenn Ihr Familienmitglied nicht über den Vordruck S1 mitversichert werden kann, müssen Sie für dieses Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den Möglichkeiten.
Werden Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen? Oder können Sie eine freiwillige Versicherung abschließen?