Familie
Haben Sie einen Partner/eine Partnerin und/oder ein Kind? Vielleicht hat Ihr Familienmitglied ein eigenes Einkommen und ist deshalb selbst krankenversichert. Ist das nicht der Fall, dann kann Ihr Familienmitglied eventuell auch über Ihre Krankenversicherung versichert werden. Dies nennt man auch Mitversicherung.
Wann ist meine Familie mitversichert?
Wenn das CAK ein S1-Formular an Ihre Krankenkasse geschickt hat, entscheidet Ihre Krankenkasse, ob Ihre Familienmitglieder bei Ihnen mitversichert sein können oder nicht. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung nach den Vorschriften, die in Deutschland für die Mitversicherung gelten.
Um ein mitversichertes Familienmitglied sein zu können, muss das Familienmitglied eine Bindung zu Ihnen haben (z. B. Ihr Ehepartner oder Ihr Kind sein). Auch darf das Familienmitglied aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Deutschland oder über den Bezug einer deutschen Leistung oder Rente keinen eigenen Anspruch auf medizinische Versorgung haben. Kinder können nur dann mitversichert sein, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.Hinweis: Familienmitglieder mit einem geringen Einkommen haben in bestimmten Fällen keinen eigenen Anspruch auf medizinische Versorgung und sind dann doch mitversichert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Familienmitglied einen Minijob hat. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Mein Familienmitglied ist mitversichert
Wenn ein Familienmitglied (Partner/-in, Kind) mitversichert ist, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK sendet für Ihr Familienmitglied ein S1-Formular an Ihre Krankenkasse und trägt Ihr mitversichertes Familienmitglied ein. Über diese Eintragung werden Sie immer informiert. Das CAK sendet Ihnen für das Familienmitglied auch die European Health Insurance Card (EHIC) zu. Für jedes mitversicherte Familienmitglied im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen Sie im Jahr 2025 einen monatlichen Beitrag von 155,67 €. Für die Zahlung dieses Beitrags sendet Ihnen das CAK eine Rechnung zu.
Ihren mitversicherten Familienmitgliedern werden sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für (Haus-)Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen und Medikamente erstattet. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Dann kann Ihr Familienmitglied die European Health Insurance Card (EHIC) verwenden. So vermeiden Sie, dass Sie die Kosten (erst) selbst zahlen müssen.
Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:
- Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat dieselben Ansprüche wie Sie. Bitte beachten Sie: Sie können in den Niederlanden für Ihr Familienmitglied keine Erstattung der medizinischen Kosten beantragen.
- Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Bei Vorlage der EHIC sendet der niederländische Leistungserbringer die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Ihr Familienmitglied braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sie können bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger für Ihr Familienmitglied keine keine Erstattung der medizinischen Kosten beantragen.