Kostenerstattung
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden sind die Kosten für unter anderem Hausarztbesuche, Krankenhaus und Arzneimittel gedeckt. Auch in anderen EU- und EWR-Ländern werden Ihnen medizinische Kosten erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen meistens nicht alle Kosten erstattet werden. Oft müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen (Eigenanteil oder Selbstbeteiligung).
Ist meine Familie mitversichert?
Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen
Werden Sie von einem Leistungserbringer behandelt, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Bezahlung des Leistungserbringers. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung zu gehen. Sorgen Sie jedoch dafür, dass Sie dem Leistungserbringer die Karte Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen können. Wenn Sie zu einem Leistungserbringer gehen, mit dem Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat, müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Vordruck S1 eingetragen sind, haben Sie nur Anspruch auf „zorg in natura“ (Sachleistungen). Aus diesem Grund bekommen Sie kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Sie können jedoch Leistungen nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) in Anspruch nehmen.
Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen
Wenn Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, schickt der Leistungserbringer die Rechnung meist direkt an Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherer zahlt die Rechnung und Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Manchmal müssen Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen, zum Beispiel wenn Zilveren Kruis Ihre Behandlung nur teilweise erstattet. In diesem Fall reichen Sie die Originalrechnung beim Zilveren Kruis ein und erhalten einen Erstattungsbetrag.
Zilveren Kruis erstattet auch die Kosten für Langzeitpflege (Wlz) in den Niederlanden. Beachten Sie bitte, dass Sie für Wlz-Pflege einen Indikationsbeschluss brauchen. Einen solchen Beschluss beantragen Sie beim Centrum indicatiestelling zorg (CIZ). Sie können einen Indikationsbeschluss beantragen, bevor Sie in die Niederlande kommen oder wenn Sie sich (vorübergehend) in den Niederlanden aufhalten.
- Medizinische Kosten, die Sie in den Niederlanden selbst zahlen müssen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erstattung durch Zilveren Kruis Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Indikationsbeschluss beim CIZ beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.