Voraussetzungen
Wenn Ihr Arbeitsentgelt im Krankheitsfall weitergezahlt werden soll, müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Sie melden sich am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank.
- Wenn Sie in den Niederlanden krank geworden sind, melden Sie sich außerdem innerhalb von 2 Tagen beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) in den Niederlanden (088-8982001) krank.
- Sie lassen sich ärztlich untersuchen.
Für die Entgeltfortzahlung ist es unerheblich, ob Sie einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Sogar wenn Sie einen Minijob haben, erhalten Sie im Krankheitsfall weiterhin Ihr Arbeitsentgelt. Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen Sie mindestens 4 Wochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Sind Sie kürzer dort beschäftigt? Dann erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse.
Wann erhalte ich Krankengeld?
Dauert Ihre Krankheit länger als 6 Wochen? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt mehr. Sie erhalten dann Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Sie erhalten Krankengeld, wenn Sie bei einer Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Sind Sie privat versichert, gelten die Voraussetzungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie erhalten dann nur Krankengeld von der Krankenkasse, wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung. Sie sind nicht mehr pflichtversichert, wenn Ihr Einkommen einen Betrag von 6.150,00 € pro Monat übersteigt.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Krankenkasse, sondern von der Versicherung Ihres Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.