Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kostenerstattung

Wie werden meine Krankheitskosten erstattet?

Sind Sie bei einer Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann werden Ihnen sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Wenn Ihnen Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese ebenfalls erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Ihr Leistungserbringer deklariert die entstanden Kosten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Bei einer Krankenhausaufnahme brauchen Sie nicht in Vorleistung zu treten. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Zusatzversicherung

Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie sich zusätzlich versichern. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie: Die Zusatzversicherung gilt nur für Kosten, die in dem Land entstanden sind, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ihre Zusatzversicherung bei der Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in den Niederlanden kann erstattet werden

Müssen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen? Legen Sie dann dem Leistungserbringer in den Niederlanden Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor.

  • Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung aushändigen. Sie bezahlen die Rechnung und reichen die Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein.

Ich bin privat versichert

Welche medizinischen Leistungen Ihnen erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung.