Abmeldung und Anmeldung
Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde ab
Bei Ihrem Wegzug aus den Niederlanden müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Bitten Sie die Gemeinde um eine Abmeldebescheinigung (bewijs van uitschrijving). Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie sich in Deutschland anmelden.
Melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an
Wenn Sie nach Deutschland ziehen, müssen Sie sich innerhalb einiger Tage nach Ihrer Ankunft als Einwohner/-in bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Dies gilt auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin und Ihre Kinder, wenn diese mit Ihnen zusammen umziehen. Auf der Website Ihrer neuen Wohngemeinde erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich anmelden und welche Unterlagen Sie benötigen.