Renten- und Leistungsbezüge
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland arbeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Vielleicht arbeiten Sie auch als Selbstständiger oder Beamter. Grundsätzlich sind Sie dann in Deutschland sozialversichert. Welche Ansprüche sich aus dieser Sozialversicherung ergeben, richtet sich nach der Art Ihrer Arbeit. Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter?
Ich bin Arbeitnehmer
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind, hängt davon ab, welchen Beruf Sie als Selbstständiger ausüben. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie darüber informieren, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie eine Altersrente in Deutschland auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Ich bin Beamter
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersversorgung auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Dienstherr finanziert diese Versorgungsansprüche in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.