Kinder
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann in Deutschland sozialversichert und können Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden erwerbstätig werden. Sie erhalten dann vorrangig niederländisches Kindergeld und können außerdem Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland bekommen.
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Kann ich weiterhin Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden erhalten?
Sie können keinen Kinderbetreuungszuschlag mehr erhalten. Wenn Sie jedoch einen Partner haben, der zum Beispiel in den Niederlanden arbeitet oder studiert, und Sie und Ihr Partner die weiteren Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen, können Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
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Erhalte ich weiterhin kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Wenn Sie nach Ihrem Umzug Kindergeld aus Deutschland erhalten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf kindgebundenes Budget.
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Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
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Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie können in Deutschland andere Leistungen für Familien wie Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
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