Steuern in den Niederlanden
Sie wohnen in Deutschland und beziehen eine Pension, Rente und/oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Unter Wo zahle ich Steuern? erfahren Sie, ob Sie von Ihrer niederländischen Leistung in den Niederlanden Steuern zahlen. Wenn dies der Fall ist, sind folgende Themen für Sie von Bedeutung:
Steuerboxen
Es gibt verschiedene Einkommensarten. Für die Einkommensteuer sind diese in drei Gruppen (so genannte Boxen) unterteilt, für die jeweils ein anderer Steuertarif gilt.
Weitere Informationen finden Sie unter Steuerboxen
Ausländische Steuerpflicht
Versteuern Sie Ihre Pension, Rente oder Sozialleistung in den Niederlanden? Sie gelten dann in den Niederlanden für die Einkommensteuer als ausländischer Steuerpflichtiger. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann haben Sie Anspruch auf alle Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und auf abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie die Abzugsposten und Abgabenermäßigungen nicht nutzen. Sie haben jedoch Anspruch auf abgabenfreies Vermögen.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausländische Steuerpflicht
Abzugsposten
Durch Abzugsposten muss weniger Einkommen versteuert werden. Abzugsposten gelten zum Beispiel für Wohneigentum, Unterhaltszahlungen, Krankheitskosten, Ausbildungskosten und Sonderausgaben.
Weitere Informationen finden Sie unter Abzugsposten
Abgabenermäßigungen
Außerdem gibt es eine Reihe von Abgabenermäßigungen. Diese werden von dem für ein Jahr geschuldeten Gesamtbetrag an Steuern und Volksversicherungsbeiträgen abgezogen.