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Sozialversicherungsbeiträge

Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?

Ich bin selbstständig tätig

Wenn Sie in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig gegen Krankheitskosten versichert sind, müssen Sie der Krankenkasse Ihr Einkommen melden. Die Krankenkasse stellt fest, ob und in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssen. Der Krankenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 7,3%, der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 2,3 % Ihrer Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von5.512,50 €.

Sie sind ebenfalls verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3% auf Einkommen bis zu einem Grenzbetrag von 8.050,00 € zu zahlen. Dadurch bauen Sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente auf.
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).

Sie sind über Ihre Einkünfte nicht versichert gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Sie können zu diesem Zweck in Deutschland bei der DRV oder in den Niederlanden beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine freiwillige Versicherung abschließen.