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A1-Bescheinigung

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie in bestimmten Situationen eine A1-Bescheinigung beantragen. Sie brauchen zum Beispiel eine A1-Bescheinigung, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber vorübergehend in einem anderen Land arbeiten oder wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten. 

Sie brauchen keine A1-Bescheinigung zu beantragen, wenn Sie:

  • ausschließlich in einem Land arbeiten, zum Beispiel wenn Sie Grenzgänger sind
  • an Bord eines Seeschiffes arbeiten
  • an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr arbeiten
Der Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung kostet nichts.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, mit dem festgestellt wird, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf Sie Anwendung finden. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie in einem anderen Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen als in dem Land, in dem Sie arbeiten.

Wie bekomme ich eine A1-Bescheinigung?

Wie Sie eine A1-Bescheinigung bekommen können, hängt von Ihrer Situation ab.

Sie sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und arbeiten vorübergehend in einem anderen Land

Ihr Arbeitgeber nimmt Kontakt mit der zuständigen Behörde des Landes auf, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet.

  • Der Sitz Ihres Arbeitgebers befindet sich in den Niederlanden. Ihr Arbeitgeber beantragt die A1-Bescheinigung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der SVB.
  • Der Sitz Ihres Arbeitgebers befindet sich in Deutschland. Ihr Arbeitgeber beantragt die A1-Bescheinigung über die deutsche Website SV-Meldeportal. Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der zuständigen Stelle. Je nach der Situation der tätigen Person ist die zuständige Stelle eine der Krankenkassen, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Sie sind selbstständig tätig und arbeiten vorübergehend in einem anderen Land

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Behörde des Landes auf, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet.

  • Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in den Niederlanden. Sie beantragen die A1-Bescheinigung bei der SVB. Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der SVB. 
  • Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in Deutschland. Sie beantragen die A1-Bescheinigung über die deutsche Website SV-Meldeportal. Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der zuständigen Stelle. Je nach der Situation der tätigen Person ist die zuständige Stelle eine der Krankenkassen, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Sie sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und arbeiten in mehreren Ländern

Sie sind selbstständig tätig und arbeiten in mehreren Ländern

Sie sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und selbstständig tätig und arbeiten in mehreren Ländern

Sie sind Beamter/Beamtin und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und/oder selbstständig tätig und arbeiten in mehreren Ländern

Sie beantragen die A1-Bescheinigung über das SV-Meldeportal. Ihr Antrag wird von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) geprüft. Sie erhalten die A1-Bescheinigung aus dem Land, dessen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit laut Feststellung der DVKA auf Sie Anwendung finden.

  • Wenn die DVKA festgestellt hat, dass die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf Sie Anwendung finden, erhalten Sie die A1-Bescheinigung von der DVKA.
  • Wenn die DVKA festgestellt hat, dass die niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf Sie Anwendung finden, sendet die DVKA ein Schreiben an Sie und eine elektronische Mitteilung an die Sociale Verzekeringsbank (SVB). Anschließend nehmen Sie Kontakt auf mit der Abteilung Internationale Detachering (Internationale Entsendung) der SVB und bitten die SVB, eine A1-Bescheinigung für Sie auszustellen.

Sie sind Beamter/Beamtin und arbeiten für ein und dieselbe Behörde in mehreren Ländern

Die Behörde, für die Sie als Beamter/Beamtin arbeiten, beantragt die A1-Bescheinigung für Sie.

  • Die Behörde hat ihren Sitz in den Niederlanden. Die Behörde beantragt die A1-Bescheinigung bei der SVB. Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der SVB.
  • Die Behörde hat ihren Sitz in Deutschland. Die Behörde beantragt die A1-Bescheinigung beim SV-Meldeportal. Sie erhalten die A1-Bescheinigung von der zuständigen Stelle. Je nach der Situation der tätigen Person ist die zuständige Stelle eine der Krankenkassen, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

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