Kindergeld
Sie können deutsches Kindergeld erhalten
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann in Deutschland sozialversichert und können Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Weitere Informationen zum deutschen Kindergeld
Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Kindergeld aus den Niederlanden und Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten.
Möchten Sie wissen, was für Sie gilt, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- in den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.